Besitz-, Geschäftsstörung
Verfasst: 10.08.2003, 11:00
Hallo, habe meinen PKW gegen 21:45,00 Uhr auf dem Parkplatz einer BP Tankstelle abgestellt um meine Bekannten abzuholen!
... leider dürfte ich bei der Einfahrt das Parkverbotsschild im Dunkeln übersehen haben.
Als ich dann zum PKW ca. 3/4 Std - 1 Std. zurückkam fand ich einen Zahlschein sowie eine Mitteilung:
Werter Fahrzeuglenker. Sie haben Ihr Fahrzeug unberechtigt auf unserem Betriebsgrundstück während der Geschätszeiten abgestellt, was ein kostenpflichtiges Abschleppen zur Folge hätte. Und dies trotz der an den Einfahrten deutlich sichtbar angebrachten Verbotstafeln. Das Abstellen stellt somit eine Geschäftsstörung dar. Mit der Begleichung von EUR 30,-- mittels beiliegendem Erlagscheins binnen einer Woche wäre die Geschäftsstörung für uns bereinigt.
Sollten Sie den Betrag binnen dieser Frist nicht begleichen, werden wir die Angelegenheit auf dem Rechtsweg weiterverfolgen, nötigenfalls eine Besitzstörungsklage einbringen, was für Sie ein Vielfaches an Kosten bedeuten würde.
Wir ersuchen Sie höflich in Zukunft die Verbotstafeln zu beachten, was Ihnen und uns Unannehmlichkeiten erspart!
Mit freundlichen Grüssen.
Daher meine Frage, was soll ich tun? Die EUR 30,-- an die besagte Tankstelle!!! zu überweisen, dazu hab ich keine Lust! Wenn tatsächlich ein Delikt wegen Falschparkens vorliegen sollte wieso lässt sich der Inhaber der Tankstelle auf einen Deal ein? Zur Bereicherung?
Was kann mich erwarten wenn ich den Zahlschein nicht bezahle?
... leider dürfte ich bei der Einfahrt das Parkverbotsschild im Dunkeln übersehen haben.
Als ich dann zum PKW ca. 3/4 Std - 1 Std. zurückkam fand ich einen Zahlschein sowie eine Mitteilung:
Werter Fahrzeuglenker. Sie haben Ihr Fahrzeug unberechtigt auf unserem Betriebsgrundstück während der Geschätszeiten abgestellt, was ein kostenpflichtiges Abschleppen zur Folge hätte. Und dies trotz der an den Einfahrten deutlich sichtbar angebrachten Verbotstafeln. Das Abstellen stellt somit eine Geschäftsstörung dar. Mit der Begleichung von EUR 30,-- mittels beiliegendem Erlagscheins binnen einer Woche wäre die Geschäftsstörung für uns bereinigt.
Sollten Sie den Betrag binnen dieser Frist nicht begleichen, werden wir die Angelegenheit auf dem Rechtsweg weiterverfolgen, nötigenfalls eine Besitzstörungsklage einbringen, was für Sie ein Vielfaches an Kosten bedeuten würde.
Wir ersuchen Sie höflich in Zukunft die Verbotstafeln zu beachten, was Ihnen und uns Unannehmlichkeiten erspart!
Mit freundlichen Grüssen.
Daher meine Frage, was soll ich tun? Die EUR 30,-- an die besagte Tankstelle!!! zu überweisen, dazu hab ich keine Lust! Wenn tatsächlich ein Delikt wegen Falschparkens vorliegen sollte wieso lässt sich der Inhaber der Tankstelle auf einen Deal ein? Zur Bereicherung?
Was kann mich erwarten wenn ich den Zahlschein nicht bezahle?