Verursachter Parkschaden in Deutschland

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Verursachter Parkschaden in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2003, 11:02

Bitte Hilfe!



Letztes Jahr habe ich einen Parkschaden in Deutschland verursacht. Die Betroffene Person war anwesend. Habe mich sogar beschimpfen lassen müssen.

Problem: Ich habe später eine Vorladung von Deutschland bekommen wo ich noch mal den Hergang beschreiben musste.

Meiner Versicherung wurde der Schaden gemeldet. Auch hat diese der Geschädigten ein Schreiben geschickt, das Sie die Vorderung einbringen soll. Sie hat einen Kostenvoranschlag über 400,- EUR zurückgeschickt, aber nie eine Rechnung eingebracht.

Das eigentliche PROBLEM: Ich habe diesen Schaden nicht der Polizei in Deutschland gemeldet habe und jetzt hab ich auch nocht eine Fahrerflucht am Hals.



Lt. Gesetz ist das angeblich in Ordnung (Was ich als Laie nicht weiß).



Kann mir diesbezüglich irgendjemand helfen???



Danke im Voraus!




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RE: Verursachter Parkschaden in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2003, 14:31

Nach österreichischem Recht genügt es bei Sachschäden, wenn die Beteiligten einander Ihre Identität und Adressen nachgewiesen haben - damit keine Bestrafung wegen Fahrerflucht erfolgt, auch bei unterlassener polizeilicher Meldung nicht.



Nach deutschem Recht ist Fahrerflucht ein gerichtlich strafbares Delikt.



Haben Sie der am Unfallort anwesenden geschädigten Person sowohl Identität als auch Adresse nachgewiesen (Führerschein genügt dazu nicht) bzw. hat diese Ihnen die entsprechenden Daten (des Zulassungsbesitzers)des anderen Kfz. nachgewiesen?



mfg, MA.






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RE: Verursachter Parkschaden in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2003, 15:27

Ich bin nur dazugekommen Ihr mein Kennzeichen zu sagen. Ich wollte noch abklären was wir machen sollen, aber keine Antwort von Ihr. Danach ist sie frustriert weggefahren. Ich hatte nicht mal Daten von Ihr. Aber das interessiert jetzt ja keinen mehr.



Danke für Ihre Rasche Antwort!



mfg HAP

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RE: Verursachter Parkschaden in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2003, 16:40

Warum sollte dieser Umstand nicht von Interesse sein?



Ist denn das Strafverfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht in Deutschland bereits abgeschlossen? Oder läuft es noch?



Es ist ja mE doch ein Unterschied, der sich in der Strafhöhe auswirken müsste, warum der komplette Austausch der Daten nicht erfolgt ist.



Haben Sie das genauso, wie Sie es hier schildern, auch in Deutschland zu Protokoll gegeben, als Sie geladen wurden? (Von einer Polizeibehörde oder von wem?, Haben Sie eine Kopie des angefertigten Protokolls erhalten oder wenigstens noch Unterlagen über Adresse und Geschäftszahl, zu der Sie geladen wurden?)



Sie schreiben, dass Sie gerade noch dazu gekommen seien, Ihr Kfz-Kennzeichen der Geschädigten bekanntzugeben, - haben Sie ihre Adresse erfahren? (Denn Ihre Versicherung hat sie ja angeschrieben - also musste ja doch ein zusätzlicher Datenaustausch erfolgt sein..(?)



mfg, MA.






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RE: Verursachter Parkschaden in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2003, 17:22

Die Sache ist noch offen.



Ich hatte gemeint das es nicht in Ihrem Interresse wahr, die Daten auszutauschen.



Ich habe bei der Österr. Polizei ausgesagt, aber keine Kopie erhalten. (Polizei in meinem Ort) Ich habe nur eine Aktenzahl vom Deutschen Gericht, wo mir die Staatsanwaltschaft geschrieben hat.



Der Datenaustausch ist erst erfolgt als Sie über die Deutsche Polizei mit dem Kennzeichen meine Adresse rausgefunden hat.



Die Geschädigte hat in Ihrer Aussage wiederum behauptet ich wäre davongefahren, und hätte den Datenaustausch verweigert. Sogar 2 Zeugen habe ich, die auch befragt worden sind. Aber nur ob ich mich geweigert habe.



Das was mich überrascht ist, das meine Versicherung nur auf die Rechnung von der Geschädigten wartet. Sie haben einen Kostenvoranschlag, aber keine Vorderung.



Ich habe Ihr ja damals gesagt das ich das über meine Versicherung mache da ich Vollkasko habe. Ich habe sie nach dem Diktitieren des Kennzeichen geben, den Schaden ihrer Versicherung zu melden. Daraufhin wurde sie noch wütender und hat gesagt das sie es über die Polizei macht.

Daraufhin ist sie eingestiegen und davon gefahren. Ich habe noch ca. 10 min. gewartet ob sie wieder zurückkommt, aber nachdem nichts passiert ist, bin ich ebenfalls weggefahren.

Der Schaden war so minimal das ich anfangs geglaubt habe, ihr würde dieser nicht interessieren und das sie wegen was anderem so gereizt war. Bis.... die Anklage der Staatsanwaltschaft per Post kam.

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RE: Verursachter Parkschaden in Deutschland

Beitrag von JUSLINE » 08.08.2003, 18:04

Man fragt sich - als Außenstehender, der mit einer solchen Darstellung konfrontiert wird, schon, warum Sie denn Ihrerseits nicht zur (deutschen) Polizei gefahren sind und dieser den Vorfall gemeldet haben.



Falls die andere Kfz-Fahrerin von einer weiteren Forderung Abstand genommen hätte - nichts wäre wohl passiert. Aber da wären ja jedenfalls Ihre Daten bei der deutschen Polizei aufgelegen und falls die Dame dann dort Anzeige erstattet hätte, dann wären Ihre Daten schon da gewesen.



Wussten Sie nicht, dass Sie auch nach österreichischem Recht verpflichtet gewesen wären, den Vorfall polizeilich zu melden, falls der Datenaustausch nicht funktioniert hätte (sprich: falls sich das Ganze in Österreich abgespielt hätte)?



Das ganze ist eine dumme Sache, jetzt, mit dem deutschen Strafverfahren. Aber jedenfalls ist das Verfahren noch nicht beendet, Sie haben ja allenfalls noch die Möglichkeit, weitere Stellungnahmen abzugeben.



Jedenfalls sollte Ihnen mE das Recht zustehen, den Akteninhalt einzusehen bzw. eine Kopie des Aktes zu erhalten, bevor eine Verhandlung bzw. ein Schuldspruch stattfindet.



Vielleicht ist Ihr Verschulden doch geringer, als vorerst von der deutschen Staatsanwaltschaft angenommen wird, da Sie im Irrtum über Unterschiede zwischen dem österreichischem und dem deutschen Recht gewesen sein könnten, im "Tatzeitpunkt", und es sein könnte, dass Sie sich unschuldig fühlen.



mfg, MA.


DorisMihokovic
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RE: Verursachter Parkschaden in Deutschland

Beitrag von DorisMihokovic » 08.08.2003, 19:15

Ich kenne das deutsche Recht nicht. Vielleicht wenden Sie sich an das deutsche Forum www.jusline.de. Die oesterreichische StVO (§ 4, Abs. 1 btw. 5) besagen Folgendes:



Alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, haben,

wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten,

wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen,

an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.





Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, haben die im Abs. 1 genannten Personen die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine solche Verständigung darf jedoch unterbleiben, wenn die im Abs. 1 genannten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.



Das bedeutet, dass BEIDE Unfallbeteiligten GLEICHERMASSEN zum Austausch der Identitaet verpflichtet sind.



Gelingt es nicht, die Identitaeten auszutauschen, muss die Polizei verstaendigt werden.



Das Vorliegen einer Reparaturrechnung ist fuer die Schadensuebernahme durch die Versicherung nicht erforderlich. Der Geschaedigte ist nicht verpflichtet, den Schaden reparieren zu lassen (sofern das Auto trotzdem verkehrstuechtig ist) oder er kann die Reparatur in "Eigenregie" vornehmen (lassen).




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