Auto hat mich als Radfahrer erwischt

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Auto hat mich als Radfahrer erwischt

Beitrag von JUSLINE » 06.08.2003, 11:33

Ein Auto ist - ohne zu Blinken - nach rechts abgebogen, und hat mich "mitgenommen". Bin "übersehen" worden, sagte mir der Autofaher.



Die Polizei war da, und die Rettung hat mich ins Spital geführt.



Welche Ansprüche habe ich gegen den Lenker, und wie mache ich diese geltend???

( Mein Sattel ist beschädigt, ich habe noch immer Schmerzen im Arm und bin in Behandlung )



PS:

Der Autofahrer behauptet eine spätere Uhrzeit ( Dunkelheit ) da ich kein Licht am Rad hatte. Aber die Polizei wurde vor Dunkelheit schon verständigt. Das dürfte ja als Beweis für die Uhrzeit reichen....?




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Nachtrag: Wie wird die Schuldfrage geklärt

Beitrag von JUSLINE » 06.08.2003, 11:34

... ein Autofahrer muss doch jederzeit stehenbleiben können, bzw. schauen, ob ein Radfahrer auf der Strasse ist...


DorisMihokovic
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RE: Nachtrag: Wie wird die Schuldfrage geklärt

Beitrag von DorisMihokovic » 06.08.2003, 12:15

Die Uhrzeit sollte dem Polizeiprotokoll zu entnehmen sein. Fuer die Geltendmachung von Anspruechen (Schadenersatz - kaputtes Rad, beschaedigte/verschmutzte Kleidung, Taxikosten fuer die Fahrt vom Spital nach Hause ... sowie Schmerzensgeld - abhaengig von den Verletzungen, Dauer in Tagen, starke, mittlere oder starke Schmerzen....) wenden Sie sich an die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners. Machen Sie sich schon zuvor eine Auflistung der Betraege, die Sie einfordern wollen. Unterschreiben Sie keinesfalls eine Verzichtserklaerung ("Hiemit erklaere ich, dass mit der empfangenen Summe von € .... alle Ansprueche abgegolten sind"). Sollte sich naemlich spaeter herausstellen, dass Ihre Verletzungen schwerer bzw. langwieriger als angenommen sind, haetten Sie keine Moeglichkeit der Geltendmachung mehr.

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RE: Auto hat mich als Radfahrer erwischt

Beitrag von JUSLINE » 07.08.2003, 10:21

> Der Autofahrer behauptet eine spätere Uhrzeit ( Dunkelheit ) da ich kein Licht am Rad hatte. Aber die Polizei wurde vor Dunkelheit schon verständigt. Das dürfte ja als Beweis für die Uhrzeit reichen....?



Versuchen Sie bei der Polizei zu eruieren, welche Uhrzeit diese - und wo sie diese - notiert hat.



Es könnte sein, dass die Uhrzeit Ihres Anrufes, die ja auch etwas nach der Zeit des Unfalls gewesen sein dürfte, nicht notiert wurde, jedenfalls nicht in der polizeilichen Anzeige.



Vielleicht irre ich mich ja, und die Uhrzeit wurde tatsächlich dort korrekt notiert.



Aber die Uhrzeit, wann der Unfall stattgefunden hat, kann hier tatsächlich eine Rolle spielen.



Waren Sie nämlich nur vermindert als Verkehrsteilnehmer bemerkbar,weil Sie -regelwidrig - keine Beleuchtung am Fahrrad eingeschaltet hatten, so könnte dies ein Mitverschulden Ihrerseits am Unfall bedeuten, und damit ein Schadensteilung (sprich: Sie bekommen nur einen Anteil an Ihrem Schaden (siehe Auskunft DorisMihokovic) ersetzt, und müssen allenfalls auch noch einen Teil eines etwaigen Autoschadens tragen.



Wie hier die Judikatur konkret aussieht, wie hoch die Quoten in vergleichbaren Fällen (zB kein Licht bei leichter Dämmerung, bei Dämmerung, bei Dunkelheit mit/ohne Straßenbeleuchtung uäm) aussehen, kann ich daher nicht auswändig sagen.

Sprengt auch den Rahmen dieses Forums. In diesem Streitfall würde ich an Ihrer Stelle nicht ohne rechtsfreundliche Vertretung handeln, zunächst ein Ersttermin bei Anwalt oder Notar - möglich natürlich auch Amtstag bei Gericht - dann weitere Vorgangsweise besprechen.



Selbst versuchen können Sie zunächst, herauszufinden, ob die Zeit Ihres Anrufes irgendwo festgehalten wurde (vielleicht gibt es Rufdatenaufzeichnungen oder Tonbandaufzeichnungen bei der Polizei). In der Anzeige steht ja womöglich eine andere, spätere Zeit, - die der Anzeigenaufnahme.



Da Prozesse oft erst erhebliche Zeit nach dem Unfall stattfinden, ist es vielleicht später dann nicht mehr möglich obige Beweise zu eruieren..



In einem Gerichtsprozess können im Streitfall Gutachten über die Wetterverhältnisse (Himmel bewölkt oder sonnig) und die Zeit des Sonnenauf- und -unterganges eingeholt werden, sodass sich einigermaßen aufgrund der Uhrzeit des Unfalls die Lichtverhältnisse rekonstruieren lassen.



Bevor Ihre Schmerzen nicht abgeklungen sind bzw. bevor nicht feststeht, ob Dauerbeschwerden (zB Wetterfühligkeit, Schönheitsbeeinträchtigung) bleiben werden, sollte keine abschließende Regelung mit der anderen Versicherung getroffen werden. Ihre Krankengeschichte ist wichtig, die muss vorliegen, wenn man Schmerzensgeldforderungen stellt.



Es ist zu erwarten, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, und zwar gegen denjenigen, der eine Verletzung zumindest mit-verursacht hat, also den Autolenker. Diesem Verfahren können Sie sich mit einem vorerst geschätzten Schadensbetrag als Privatbeteiligte anschließen, die Kosten Ihres Anwalts gelten auch als Schadensersatzforderung Ihrerseits.



Der Ausgang bzw. die Ergebnisse eines solchen Strafverfahrens sollten abgewartet werden, - und die gegnerische Versicherung wird das im jetzigen Streitfall wohl auch tun - es könnte ein Gutachten erstattet werden, auch Zeugen könnten aussagen..



Aber auch die Möglichkeit der Diversion mit dem Unfallslenker besteht, falls er sein Verschulden zugibt - zumindest teilweise wird das wohl der Fall sein müssen. Dann gibt es kein Urteil, anstatt dessen wohl früher als sonst zu erwarten eine inhaltliche Einigung (in den meisten Fällen nötig, damit Diversion funktioniert).



Sollten evtl. Dauerfolgen bleiben, dann müssten Sie noch ein sogenanntes Feststellungsurteil erlangen, sodass die gegnerische Versicherung dann auch weiterzahlt, wenn schon die dreijährige Verjährungszeit für Schadensersatzforderungen (fahrlässige, wie hier) verflossen ist. Aber ich hoffe für Sie nicht, dass das so ist.



mfg, MA.


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RE: Nachtrag: Wie wird die Schuldfrage geklärt

Beitrag von JUSLINE » 07.08.2003, 10:26

Natürlich muss der Autofahrer auf andere Verkehrsteilnehmer achten.



Auf dem Fleck muss er nicht stehenbleiben können, sondern es wird ihm eine Bremsstrecke sowie auch eine Reaktionszeit (zB für Auslenken) zugestanden.



Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer für den Autofahrer nicht rechtzeitig sichtbar ist, weil er zB unter Missachtung einer Verkehrsvorschrift (bzw. auch Beleuchtung) hinter einer Kurve "auftaucht" oder zB aus dem Nachrang, bei Nacht oder Dämmerung, dann kann es schon sein, dass der Autofahrer sogar am Unfall unschuldig ist, - weil er ihn nicht verhindern hatte können.



Dies insbesondere dann, wenn der Autofahrer selbst keine Verkehrsverschrift missachtet hat.



mfg, MA.


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RE: Auto hat mich als Radfahrer erwischt

Beitrag von JUSLINE » 21.08.2003, 21:49

1. Aus der von Ihnen geschilderten Situation ist erkennbar, daß sie als Geradeausfahrender den Vorrang hatten und der Autolenker sie "geschnitten" somit Ihren Vorrang verletzt hat.



2. Licht ist bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen zu verwenden ...



3. Die Unfallszeit können Sie bei der Exekutive erfahren. Holen Sie sicht bei der zuständigen Wetterdienststelle die Sonnenuntergangszeiten und die Witterungsverhältnisse zum Unfallszeitpunkt ein und prüfen Sie nach Punkt 2 bzw. nach der StVO



4. Schließen Sie sich in der Niederschrift bei der Exekutive einem allenfalls stattfindenden Strafverfahren gegen den Lenker mit einer noch zu berechnenden Schadensumme an. Das Fahrrad für einen Gutachter bereithalten und begutachten lassen. Falls Verletzungen vorliegen gibt es Schmerzensgeldsätze nach schwer, mittel und leichten Verletzung - ca 300,200,100€ pro Tag nach Schwere (OLG Graz)



Herzliche Grüsse!

Falls Sie Privatermittlungen anstellen möchten, melden Sie sich.


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