Versicherung bezahlt Schaden nach über 5 Monaten?!?!

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Versicherung bezahlt Schaden nach über 5 Monaten?!?!

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 12:16

am 15.02.2003 fuhr ich beim retour ausparken mit meinem fahrzeug auf ein stehendes auto auf. wir verfassten einen unfallbericht auf dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass keinerlei sichtbare schäden vorhanden waren. beide parteien unterschrieben dies. am 17.07.2003!!! bekam ich dann die rechnung von meiner versicherung, die unter anderem auch lackschäden beinhaltete. meiner meinung nach sind das sichtbare schäden! der sachverständige meiner versicherung konnte leider nur noch das bereits zerlegte auto besichtigen. trotzdem soll ich nach über 5 monaten diesen schaden bezahlen. obwohl aber der unfallgegner unterschrieben hat, dass keine sichtbaren schäden vorhanden waren. Kann ich gegen diese ungerechtfertigte rechnung etwas unternehmen?




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RE: Versicherung bezahlt Schaden nach über 5 Monaten?!?!

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 16:14

Sie könnten es versuchen, etwas dagegen zu unternehmen. Falls Ihre Versicherung - durch Sie veranlasst - nun nicht zahlt, könnte es zu einem Prozess kommen. Stellt sich dann aber im Rahmen eines Sachverständigengutachtens am nunmehr zerlegten Auto heraus, dass sehr wohl - wenn vielleicht auch nur geringfügige unfallskausale Lackschäden vorhanden gewesen waren, dann muss die Versicherung "alles" zahlen, samt Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten, inkl. Sachverständigengebühren.



Bin mir aber darüber nicht im klaren, ob man nun jeden Lackschaden im Nachhinein nachweisen kann bzw. dessen Nichtbestehen nachweisen kann.



Wenn unmittelbar nach dem Unfall keine Lackschäden zu verzeichnen waren, Sie beide als Unfallsbeteiligte das Auto inspiziert haben und keine Lackschäden sehen konnten, dann kann ich mir nicht gut vorstellen, wie es dann zu einer Reparatur kommen musste.



Mag sein, dass nachträglich noch kleine Lackteile abfielen?

Oft sind diese Lackreparaturen schier unverhältnismäßig teuer für den kleinen Klacks, der am Auto mangelhaft gewesen sein mag.



5 Monate sind übrigens für Versicherungsfälle keine so lange Zeit, - oft finden Gerichtsverfahren drei Jahre nach dem Unfall statt..



jedenfalls mein Beileid zum ärgerlichen Schadensfall



mfg, MA.


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RE: Versicherung bezahlt Schaden nach über 5 Monaten?!?!

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 16:35

Danke für die rasche Antwort. Das Problem ist nur, dass dieser Schaden ja erst jetzt besichtigt wurde. also eben erst nach diesen 5 Monaten.

Kann mir nicht vorstellen, dass danach noch Lack abgefallen ist. Außerdem hat meine Unfallgegenerin mehrmals betont, dass das nur ein Baustellenauto ist (was auch deutlich zu sehen war) und dass eh nix passiert sei.

Also wie kommt das zustande?!? Wozu mach ich dann einen Unfallbericht?! Da kann ja jeder daherkommen und wenn er nach einigen Monaten selbst einen Unfall verursacht und sich dann erinnert, dass er das ja dem anderen noch unterjubeln kann. Wozu hab ich dann einen Sachverständigen?!


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RE: Versicherung bezahlt Schaden nach über 5 Monaten?!?!

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2003, 21:46

Natürlich kann es sein, dass man Ihrer Versicherung nun nachträglich eine Rechnung unterjubeln möchte, die tatsächlich nicht auf den Unfall mit Ihnen zurückgeht.

Letztlich ist es dann eine Beweisfrage in einem zu führenden Zivilprozess, ob gezahlt werden muss oder nicht.



Von Gesetzes wegen steht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eine dreijährige Frist zur Verfügung - ein Geschädigter (oder der es gerne sein möchte) kann also noch nach fast drei Jahren mit Ansprüchen daher kommen -wird sich aber naturgemäß immer schwerer Tun, Schaden, Verursacher usw. zu beweisen, je länger der Unfall zurückliegt. Natürlich wird man sich auch in Ihrem Fall fragen müssen: Warum denn so spät erst? Warum kamen die Ansprüche nicht schon kurz nach dem Unfall, wenn nicht schon unmittelbar nach dem Vorfall ?



Aber es kann natürlich tatsächlich sein, dass bestimmte Schäden unmittelbar nach dem Unfall von beiden Beteiligten übersehen wurden.



mfg, MA.


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RE: Versicherung bezahlt Schaden nach über 5 Monaten?!?!

Beitrag von DorisMihokovic » 23.07.2003, 08:21

Wann wurde von Ihnen bzw. dem Gegner die Unfallmeldung bei der Versicherung gemacht?

Lesen Sie in den ABGB des Versicherungsvertrages nach, was unter Obliegenheitspflichten bzw. - verletzungen steht, bzw. innerhalb welches Zeitraumes eine Versicherungsmeldung gemacht werden muss.



Nach Ruecksprache mit einem Rechtsanwalt (kostenlose 1.Auskunft) bzw. beim Rechtspfleger Ihres zustaendigen Bezirksgerichtes koennten Sie ev. erwaegen, eine Anzeige wegen (versuchten) Versicherungsbetruges zu erstatten.

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RE: Versicherung bezahlt Schaden nach über 5 Monaten?!?!

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2003, 08:28

Ich hab das sofort der Versicherung gemeldet. anscheinend ist aber erst jetzt ein sachverständiger hinzugezogen worden. wir haben übrigens am unfallort sofort fotos gemacht.

weiss aber nicht ob das was hilft.


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RE: Versicherung bezahlt Schaden nach über 5 Monaten?!?!

Beitrag von JUSLINE » 21.08.2003, 21:52

Wenn Sie die Schadensmeldung rechtzeitig erstattet haben, dann muß die Versicherung im eigenen Interesse die Schäden begutachten. Da das Fahrzeug schon zerlegt war, wie Sie angeben, ist davon auszugehen, daß die Vorgangsweise nicht korrekt abgelaufen ist. Beeinspruchen Sie bei der Versicherung schriftlich die Vorgangsweise.


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