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Alkohol am Steuer

Verfasst: 23.06.2003, 17:59
von JUSLINE
Hallo zusammen,



ich wurde am 05.06.2003 von der Polizei wegen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten, musste pusten, das Gerät zeigte 0,41 mg/l, d.h. der Wert wird mit 2 multipliziert - also laut AAK 0,82 Promille.

Danach Bluttest....und die haben meinen Führerschein dabehalten.



Eine Woche später das Ergebnis der Blutprobe - 0,49 Promille.

Allerdings ist gegen mich ein Strafverfahren eingeleitet - da ich nun auf einmal total verkehrsunsicher gefahren sein soll - Schlangenlinien, unsicher, etc.

Das ist totaler Quatsch.



Was passiert denn nun?

Hat jemand ne Ahnung?

Vielen Dank im voraus.



Denis


RE: Alkohol am Steuer

Verfasst: 23.06.2003, 22:10
von DorisMihokovic
Am besten wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an die Rechtabteilung eines Verkehrsclubs (OAEMTC, ARBOE).

RE: Alkohol am Steuer

Verfasst: 22.07.2003, 14:27
von JUSLINE
STVO besagt, daß bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,4mg/l der Zustand auf jeden Fall als beeinträchtigt gilt. Daß kann nach herrschender Rechtsmeinung auch unter diesem Wert der Fall sein.

Das Führerscheingesetz deckt die Werte unter 0,8%o und über 0,5 %o ab.



Sie werden sich auf die Verkehrszuverlässigkeit überprüft werden.