Hallo zusammen,
ich wurde am 05.06.2003 von der Polizei wegen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten, musste pusten, das Gerät zeigte 0,41 mg/l, d.h. der Wert wird mit 2 multipliziert - also laut AAK 0,82 Promille.
Danach Bluttest....und die haben meinen Führerschein dabehalten.
Eine Woche später das Ergebnis der Blutprobe - 0,49 Promille.
Allerdings ist gegen mich ein Strafverfahren eingeleitet - da ich nun auf einmal total verkehrsunsicher gefahren sein soll - Schlangenlinien, unsicher, etc.
Das ist totaler Quatsch.
Was passiert denn nun?
Hat jemand ne Ahnung?
Vielen Dank im voraus.
Denis
Alkohol am Steuer
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- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Alkohol am Steuer
Am besten wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an die Rechtabteilung eines Verkehrsclubs (OAEMTC, ARBOE).
RE: Alkohol am Steuer
STVO besagt, daß bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,4mg/l der Zustand auf jeden Fall als beeinträchtigt gilt. Daß kann nach herrschender Rechtsmeinung auch unter diesem Wert der Fall sein.
Das Führerscheingesetz deckt die Werte unter 0,8%o und über 0,5 %o ab.
Sie werden sich auf die Verkehrszuverlässigkeit überprüft werden.
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