Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 17.06.2003, 15:13

Ich habe eine Strafe für die Zeitüberschreitung innerhalb der blauen Zone um einige Tage zu spät bezahlt, die nachfolgende Mahnung dann ignoriert, da der Betrag ja bereits überwiesen war. Nun wurde mir eine Lenkerauskunft zugestellt, was passiert, wenn ich mich mit dem Hinweis ein naher Verwandter sei gefahren der Auskunft entschlage? Wie kann überhaupt, obwohl die Starfe bezahlt wurde ein Strafverfahren eingeleitet werden?




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RE: Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 17.06.2003, 17:25

Vielleicht haben sich die Informationen überkreuzt, versuchen Sie das einmal telefonisch zu klären (Wann musste der Strafbetrag eingelangt sein, sodass kein weiteres Verfahren mehr erfolgen durfte..

Eine Lenkerauskunft müssen Sie jedenfalls erteilen, falls die Behörde nicht doch darauf verzichtet. Wenn Sie es nicht tun, dann sind Sie es im Zweifel persönlich gewesen!



mfg, MA.


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RE: Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 17.06.2003, 22:43

wenn Sie die lenkerauskunft verweigern und Ihnen das lenken des kfz zum maßgeblichen zeitpunkt nicht anders nachgewiesen werden kann, können Sie zwar nicht wegen des parkometerdelikts, jedoch wegen der auskunftsverweigerung nach § 103 KFG bestraft werden.

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RE: Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2003, 08:16

Gilt dies auch, wenn ein naher Verwandter gefahren ist?


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RE: Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2003, 08:17

Gilt dies auch, wenn ein naher Verwandter gefahren ist?


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RE: Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2003, 08:20

Der Betrag ist leider wirklich zu spät bezahlt worden, war aber zum Zeitpunkt der Mahnung schon seit über einer Woche einbezahlt, daher habe ich die Mahnung ignoriert, wahrscheinlich hätte ich den Differentbetrag überweisen sollen. Kann jetzt mehr als der Differenzbetrag zwischen ursprünglicher Strafe und nachfolgender Mahnung eingeklagt werden. (ca. EUR 10,00)


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RE: Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2003, 08:56

Wietere Infos unter:



http://www.wien.gv.at/verkehr/parkraum/organ.htm



Es wird in der Regel eine Strafverfügung zugestellt, gegen die der/die Betroffene - so er/sich ungerecht/zu hoch gestraft fühlt, Einspruch erheben kann, dann wird ein ausführlicheres Verfahren eingeleitet. Wenn Sie einer nahen Verwandten entgegenkommen wollen, können Sie ja in irgendeiner Form arrangieren, dass Sie den Strafbetrag für sie/ihn übernehmen.



mfg, MA.


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RE: Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2003, 11:13

leider ja, da der lenkererhebungsparagraph nicht einmal das selbstschutzmotiv anerkennt, kann umso weniger die belastung anderer - auch wenn sie nahe angehörige sein sollten - verweigert werden. über die konformität dieser bestimmung mit der auch für österreich geltenden europäischen menschenrechtskonvention wurde schon viel diskutiert und manches geschrieben.



die frage der verspäteten bezahlung ist an sich ausjudiziert. demnach muß Ihnen im fall einer bestrafung im nunmehr eingeleiteten verfahren der verspätet eingezahlte betrag rückerstattet werden.

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RE: Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2003, 11:21

Herzlichen Dank für die schnelle Auskunft!


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RE: Lenkerauskunft in der Parkraumbewirtschaftung

Beitrag von JUSLINE » 18.06.2003, 11:28

Ja, und es könnte auch teurer werden (Sie können versuchen, den zuständigen Beamten anzurufen und zu fragen)



mfg, MA.


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