Gestern nacht hat jem. bei meinem Auto einen Parkschaden verursacht. So wie es aussieht ist der oder die jenige ungebremst in mein Auto und hat es an einen Baum "gepickt". Vermutlich ein Totalschaden!!! Und das mit Fahrerflucht.
Welche Möglichkeiten bestehen, den Täter zu finden? Haben eine Nachbarin als Zeugin, die in der Nacht aufgrund von Lärm aufgewacht ist und aus dem Fenster geschaut hat: Hat ein "parkendes" Auto gesehen und zwei Männer, die etwas "herumgeräumt" haben. Kein Kennzeichen, nur sehr grobe Autobeschreibung.
Ansonsten hat Gendarmarie nur einen Teil der Scherben mitgenommen. Kann man daran ein Auto und den Besitzer ausmachen?
Besteht da überhaupt Hoffnung, dass sich da etwas tut?
Fahrerflucht
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Fahrerflucht
Sie selbst koennen so gut wie nichts in dieser Sache tun. Das Einzige waere z. B. durch Zettelaushang moegliche weitere Zeugen aufzurufen, sich bei Ihnen oder der Exekutive zu melden. Ev. wird die Gendarmerie taetig (Anfrage bei div. Werkstaetten). Sonst koennen Sie nur auf "Kommissar Zufall hoffen".
RE: Fahrerflucht
Sie könnten die Nachbarin als Zeugin bei der Gendarmerie nennen, und sich von Zeit zu Zeit dort erkundigen, ob sich im Akt schon was getan hat.
mfg, MA.
mfg, MA.
RE: Fahrerflucht
Habe ich schon getan. Nachbarin hat bei Gendarmarie ausgesagt.
Weiters habe ich Zettel ins Auto gehängt (das immer noch am Unfallort steht), wo ich nach Zeugen suche.
Gestern hat sich einer gemeldet, war allerdings ein sehr ominöser Anruf: Angabe der Beobachtung eines Autos, das nicht stimmen kann, Farbe kann nicht passen und falscher Tag wurde auch angegeben! Und noch dazu keinen Namen genannt. Habe nur die Telefonnummer (Handy). Kam mir fast so vor, als wollte wer wissen, wieviel die Gendarmarie herausgefunden hat...
Telefonnummer habe ich nun auch dem bearbeitenden Gendarmen gemeldet.
mfg methera
Weiters habe ich Zettel ins Auto gehängt (das immer noch am Unfallort steht), wo ich nach Zeugen suche.
Gestern hat sich einer gemeldet, war allerdings ein sehr ominöser Anruf: Angabe der Beobachtung eines Autos, das nicht stimmen kann, Farbe kann nicht passen und falscher Tag wurde auch angegeben! Und noch dazu keinen Namen genannt. Habe nur die Telefonnummer (Handy). Kam mir fast so vor, als wollte wer wissen, wieviel die Gendarmarie herausgefunden hat...
Telefonnummer habe ich nun auch dem bearbeitenden Gendarmen gemeldet.
mfg methera
RE: Fahrerflucht
Die Handyanbieter haben im Internet - bei einem Dienst habe ich es zumindest gesehen - auch Telefonverzeichnisse ihrer Kunden, soferne sie sich in ein solches Verzeichnis eintragen lassen wollten, zum vielleicht selbst Nachsuchen.
Ansonsten könnten Sie auch die Kfz-Werkstätten in Ihrer Wohnumgebung anrufen, ob Ihnen ein beschädigtes Auto unmittelbar nach dem Schaden untergekommen ist, bzw. an diese eine Email versenden.
Vielleicht lohnt es sich auch, ein Detektivbüro zu beauftragen.
Fragen Sie vielleicht auch noch im Forum unter http://www.gericht.at nach, vielleicht hat dort jemand noch weitere Tipps für sie.
mfg, MA.
Ansonsten könnten Sie auch die Kfz-Werkstätten in Ihrer Wohnumgebung anrufen, ob Ihnen ein beschädigtes Auto unmittelbar nach dem Schaden untergekommen ist, bzw. an diese eine Email versenden.
Vielleicht lohnt es sich auch, ein Detektivbüro zu beauftragen.
Fragen Sie vielleicht auch noch im Forum unter http://www.gericht.at nach, vielleicht hat dort jemand noch weitere Tipps für sie.
mfg, MA.
RE: Fahrerflucht
Ich danke Ihnen für die rasche Antwort!
RE: Fahrerflucht
Grundsätzlich ist es möglich auf Grund von Streuscheibenfragmenten eine Marke und Type zu verifizieren. Ob dies für eine Ausforschung ausreichend ist, sei dahingestellt.
Für Sie wäre ideal die KFZ-Werkstättein im Umkreis zu besuchen und auf eventuell frisch zu reparierende KFZ zu überprüfen oder durch einen Berufsdetektiv überprüfen zu lassen. Die Kosten für die Nachforschungen sind klagsfähig.
mfg
Für Sie wäre ideal die KFZ-Werkstättein im Umkreis zu besuchen und auf eventuell frisch zu reparierende KFZ zu überprüfen oder durch einen Berufsdetektiv überprüfen zu lassen. Die Kosten für die Nachforschungen sind klagsfähig.
mfg
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