Führerscheinentzug nach Alkohol

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Führerscheinentzug nach Alkohol

Beitrag von JUSLINE » 04.06.2003, 18:45

nach 9monatigem Führerscheinentzug, Nachschulung, psychologischem Test und Blutbefund wird jetzt vom Amtsarzt ein neuerliches Gutachten, ein neuerlicher Reaktionstest und ein weiterer Blutbefund verlangt. Frage: liegt dies in der Willkür des Amtsarztes, wieviele Atteste er verlangt oder gibts dafür Richtlinien - schaut nämlich nach einer Pflanzerei aus :o(



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RE: Führerscheinentzug nach Alkohol

Beitrag von JUSLINE » 05.06.2003, 10:06

Die Behörde hat Ihre Fahrtauglichkeit festzustellen.

Ohne den Fall zu kennen nehme ich an, dass die Behörde Zweifel an dieser Tauglichkeit hat und daher neuerliche Beweise erforderlich sind. Möglicherweise haben Sie bei der Verkehrspsychologischen Untersuchung im Gespräch mit dem Gutachter etwas Falsches gesagt oder es stimmen die Testwerte nicht.

Die Behörde muss sicher sein, dass bei Ihnen alles in bester Ordnung ist erst dann kann Sie Ihnen den FS wieder übergeben. Eine Willkür ist in den seltensten Fällen gegeben.


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RE: Führerscheinentzug nach Alkohol

Beitrag von JUSLINE » 05.06.2003, 13:51

Sie haben das Recht auf die Herstellung von Kopien aus dem Verkehrsakt. Dort müssten die bisherigen Unterlagen, also auch das Gutachtensergebnis enthalten sein. Mit diesen Kopien - die Sie auch von einem Vertreter (Vollmacht erteilen, privat möglich, zB Angehöriger, oder beruflicher Vertreter wie RA) anfertigen lassen können, können Sie dann weiterüberlegen, was passieren soll. Zuvor sollten Sie sich aber durch ein Telefonat vergewissern, dass der Akt auch tatsächlich greibar ist, bevor Sie Akteneinsicht nehmen.



Kostet das neuerliche Gutachten nocheinmal diese ca 400 Euro, müssen Sie das also jetzt zum zweiten Mal innerhalb eines Verfahrens zahlen? Das würde mich wundern, sollte ja nach allgemeinem Dafürhalten nicht sein. Wenn aber zwei verschiedene Begutachtungen erfolgen, dann wird es schon so rechtens sein.



ZB wenn die Ergebnisse bei der ersten Untersuchung nicht gut genug waren und der Gutachter (AKH?) ausgesprochen hat, dass der Test in 6 Monaten zu wiederholen wäre, weil man sich da bessere Ergebnisse erhofft, dann muss das wohl dann so sein. Aber zuerst ist zu prüfen, was überhaupt in diesem Akt passiert ist, sodass Sie jetzt noch einmal zum Gutachter müssen - Sie wollen sich ja auf diesen Termin entsprechend vorbereiten, und wenn es keinen Sinn hat, weitere Geldausgaben vermeiden.."?



An sich ist die Anordnung eines Gutachtens in diesem Fall eine verfahrensleitende Verfügung, gegen die nur gemeinsam mit dem dann in der Sache ergehenden Bescheid (der erst folgen wird) bekämpft werden kann.



Vielleicht ist der Behörde aber auch ein Irrtum passiert. Es könnte immerhin sein...



Also, - Sie benötigen zuerst die Information, warum die Behörde so etwas tut. Vielleicht bekommen Sie diese auch mündlich?



mfg, MA.


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