Hallo,
viwllwicht kann mir jemand helfen.
Eine Bekannte hatte einen Unfall.
Der Unfallgegner hat "irgendein Bild", ohne Kennzeichen, Datum usw. an die Versicherung geschickt, es wurde bezahlt usw.
Ist so ein Bild rechtlich konform als Beweismittel? Weiss dies jemand? Kann mir jemand weiterhelfen?
E-Mail: f-x-z@gmx.de
Vielen Dank, es würde echt pressieren.
Bild als BEWEIS
RE: Bild als BEWEIS
> Hallo,
> viwllwicht kann mir jemand helfen.
> Eine Bekannte hatte einen Unfall.
> Der Unfallgegner hat "irgendein Bild", ohne Kennzeichen, Datum usw. an die Versicherung geschickt, es wurde bezahlt usw.
> Ist so ein Bild rechtlich konform als Beweismittel? Weiss dies jemand? Kann mir jemand weiterhelfen?
> E-Mail: f-x-z@gmx.de
> Vielen Dank, es würde echt pressieren.
Kaum vermute ich, dass die Versicherung nur aufgrund des Bildes bezahlt hat. (Unfallbericht? polizeiliche Aufnahme?)
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt (österreichische Rechtslage), dann unterliegt ein vorgelegtes Bild, das zu einem ganz bestimmten Beweisthema geführt worden sein, muss, der freien Beweiswürdigung durch den Richter.
Natürlich kann auch ein Versicherungsangestellter dieser Bild so würdigen, wie er seinem Urteil nach möchte. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Versicherung berechtigt war, Ihre Bekannte aufgrund eines Unfalles, an dem sie nicht schuld war, in den Malus zu setzen.
Meinen Erfahrungen nach, die aber schon ein paar Jahre zurückliegen, tut die Versicherung das eher dann nicht, wenn man nach dem Unfall eine dezitierte Stellungnahme an die eigene Versicherung schickt und sich dagegen verwehrt, dass man schuld am Unfall ist und in den Malus kommt.
mfg, MA.
> viwllwicht kann mir jemand helfen.
> Eine Bekannte hatte einen Unfall.
> Der Unfallgegner hat "irgendein Bild", ohne Kennzeichen, Datum usw. an die Versicherung geschickt, es wurde bezahlt usw.
> Ist so ein Bild rechtlich konform als Beweismittel? Weiss dies jemand? Kann mir jemand weiterhelfen?
> E-Mail: f-x-z@gmx.de
> Vielen Dank, es würde echt pressieren.
Kaum vermute ich, dass die Versicherung nur aufgrund des Bildes bezahlt hat. (Unfallbericht? polizeiliche Aufnahme?)
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt (österreichische Rechtslage), dann unterliegt ein vorgelegtes Bild, das zu einem ganz bestimmten Beweisthema geführt worden sein, muss, der freien Beweiswürdigung durch den Richter.
Natürlich kann auch ein Versicherungsangestellter dieser Bild so würdigen, wie er seinem Urteil nach möchte. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Versicherung berechtigt war, Ihre Bekannte aufgrund eines Unfalles, an dem sie nicht schuld war, in den Malus zu setzen.
Meinen Erfahrungen nach, die aber schon ein paar Jahre zurückliegen, tut die Versicherung das eher dann nicht, wenn man nach dem Unfall eine dezitierte Stellungnahme an die eigene Versicherung schickt und sich dagegen verwehrt, dass man schuld am Unfall ist und in den Malus kommt.
mfg, MA.
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