GRUNDBUCH
Verfasst: 27.12.2002, 12:07
Wer weiß was gilt, wenn Grundbuch und Bauplatzerklärung unterschiedlich sind. Die größe des Umkehrplatzes der "Privatstraße mit öffentlichen Geh- und Fahrrecht" unterscheidet sich gravierend.
Und durch welches Gesetz wird einem dieser Beiden Vorrang gegeben?
Und durch welches Gesetz wird einem dieser Beiden Vorrang gegeben?