GRUNDBUCH

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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GRUNDBUCH

Beitrag von JUSLINE » 27.12.2002, 12:07

Wer weiß was gilt, wenn Grundbuch und Bauplatzerklärung unterschiedlich sind. Die größe des Umkehrplatzes der "Privatstraße mit öffentlichen Geh- und Fahrrecht" unterscheidet sich gravierend.

Und durch welches Gesetz wird einem dieser Beiden Vorrang gegeben?




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