Lenkerauskunft!

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Lenkerauskunft!

Beitrag von JUSLINE » 27.10.2002, 21:51

Wenn mehr als 6 Monate nach Erteilung einer Lenkerauskunft bekanntgegeben wird, daß diese Auskunft nicht korrekt war, kann dann derjenige, der diese Lenkerauskunft erteilt hat, deswegen bestraft werden, oder ist dies dann bereits verjährt??

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

Roman




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RE: Lenkerauskunft!

Beitrag von JUSLINE » 28.10.2002, 08:15

Bei die Lenkerauskunft nach § 103 Abs. 2 tritt die Verfolgungsverjährung nach 1/2 Jahr nach Auskunftserteilung ein. Und das auch wenn es sich um ein Finanzdelikt, zB. Parkraumbewirtschaftung, handelt


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RE: Lenkerauskunft!

Beitrag von JUSLINE » 28.10.2002, 08:24

Herzlichen Dank, für diese rasche und kompetente Auskunft. Ist ja dann offensichtlich ein probates Mittel Verwirrung zu stiften und einer Bestrafung zu entgehen....


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