Wenn mehr als 6 Monate nach Erteilung einer Lenkerauskunft bekanntgegeben wird, daß diese Auskunft nicht korrekt war, kann dann derjenige, der diese Lenkerauskunft erteilt hat, deswegen bestraft werden, oder ist dies dann bereits verjährt??
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
Roman
Lenkerauskunft!
RE: Lenkerauskunft!
Bei die Lenkerauskunft nach § 103 Abs. 2 tritt die Verfolgungsverjährung nach 1/2 Jahr nach Auskunftserteilung ein. Und das auch wenn es sich um ein Finanzdelikt, zB. Parkraumbewirtschaftung, handelt
RE: Lenkerauskunft!
Herzlichen Dank, für diese rasche und kompetente Auskunft. Ist ja dann offensichtlich ein probates Mittel Verwirrung zu stiften und einer Bestrafung zu entgehen....
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