Parkstrafe trotz Parkpickerl

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Parkstrafe trotz Parkpickerl

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2002, 12:37

kann man NACH bezahlen der Parkometerabgabe die Strafe von der Behörde zurückfordern?

an meinem auto wurde parkpickerl übersehen.... anzeige bezahlt. aber das organ hat das parkpickerl übersehen. müsste doch haften dafür, bzw. die behörde....

kann man die person, die mir diesen schaden verursacht hat, dafür zur rechenschaft ziehen. es ist ja wohl das mindeste, dass sich die parksheriffs wenigstens nach dem pickerl umschauen...?




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JUSLINE
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RE: Parkstrafe trotz Parkpickerl

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2002, 14:54

Zeigen Sie der Behörde sowohl den Bescheid, der Ihnen anlässlich des Parkpickerlerwerbs ausgestellt wurde, als auch den Beleg über die Entrichtung des für das Pickerl beim Bezirksamt zu zahlenden Betrages. Danach sollte der Sache eigentlich nichts mehr im Wege stehen.


DorisMihokovic
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RE: Parkstrafe trotz Parkpickerl

Beitrag von DorisMihokovic » 23.10.2002, 23:47

Wenn ich es richtig verstehe, wurde die Strafe bereits bezahlt (und anerkannt). Somit ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr moeglich.



Koennte es sein, dass das Parkpickerl in dieser Strasse nicht gueltig ist? Es kommt naemlich nicht nur auf den Bezirk an. Einige (Haupt-)Strassen sind ausgenommen, z. B. Mariahilfer Strasse u.v.a.

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