Linienbus

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Linienbus

Beitrag von JUSLINE » 04.09.2002, 12:28

Hallo und Hilfe!



Gibt´s irgendwo Richtlinien bzgl. der Eignung einer (Gemeinde-)Strasse im Burgenland für Linienbusse - allgemein bzw. im Hinblick auf Verkehrssicherheit?



Wenn ich Gesetzestexte richtig interpretiert habe, dann entscheidet im Zweifelsfall darüber der Landeshauptmann !?- aber der muss sich ja auch an irgendwas halten !?





Zur Erklärung:



Wir wohnen hier in einer kleinen, einspurigen Seitengasse eines Dorfes im südlichen Burgenland mit unübersichtlichen Abbiegungen und Ausfahrten, extrem viel landwirtschaftlichem Verkehr (Größenordnung Mähdrescher), etc.. Seit kurzem fährt hier (31 mal pro Tag) der Linienbus durch; an eine von 4 Haltestellen in unserem 450-Einwohner-Dorf, die wohl im Verhältnis nur spärlich genutzt werden dürfte. Bedingt durch einen extrem strafen Fahrplan sind die Busse zudem noch recht rasant unterwegs, wodurch es immer wieder zu Problemen mit dem Gegenverkehr, mit Radfahrern und Fußgängern, etc. kommt. Ein extremes Risiko sehen wir aber auch bedingt durch den an der Strasse befindlichen öffentlichen Spielplatz und die damit verbundene Anzahl spielender Kinder.



Kann mir zu diesem Thema irgendwer weiterhelfen? Danke und liebe Grüsse Ingrid




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RE: Linienbus

Beitrag von JUSLINE » 10.09.2002, 20:57

Zur Straßenbeschaffenheit allgemein gibt es die sogenannten RVS (Richtlinien für Verkehrssicherheit) die in den für technische Verkehrsangelegenheiten zuständigen Abteilungen der Ämter der Landesregierungen aufliegen.

Die Frage, für welche Straßen Eignung für den Betrieb von Kraftfahrlinien gegeben ist, ist vor Einrichtung der Linie in einem Verwaltungsverfahren nach dem Kraftfahrliniengesetz zu entscheiden. Nur wenn dort ein positives Gutachten abgegeben wurde, darf die Linie eingerichtet werden.

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RE: Linienbus

Beitrag von JUSLINE » 19.09.2002, 07:49

Danke für die Antwort - so ungefähr haben wir uns das schon vorgestellt und wir müssen wohl auch davon ausgehen, dass so etwas wie eine Besichtigung stattgefunden hat. Aber der ganze Vorgang ist ein bisserl kompliziert insofern, als es sich beim Konzessionsnehmer um einige Gemeinden handelt und das komplette Projekt rein staatlich finanziert ist. Bezogen auf die Gegebenheiten vor Ort wagen wir zu bezweifeln dass ......



Wie es ausschaut, müssen wir Anwohner so etwas wie ein neutrales, unabhängiges Gegengutachten erstellen lassen. Wer könnte uns dabei helfen?


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RE: Linienbus

Beitrag von JUSLINE » 20.09.2002, 13:38

Bei den Gerichten liegen Listen für Sachverständige auf, in Ihrem Fall also für Verkehrswesen bzw. Verkehrssicherheit.

Rein rechtlich kann man in Verwaltungsverfahren nur dann seine Rechtsposition geltend machen, wenn man Parteistellung hat. Die wird aber für Anrainer nach dem Kraftfahrliniengesetz nicht gegeben sein.


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RE: Linienbus

Beitrag von JUSLINE » 20.09.2002, 18:36

Danke lieber Celsus für Ihre Mühe. Ich gehe aber davon aus, dass wir als Anlieger auf eine Kosten zumindest ein neutrales Gutachten machen lassen können, das wir dann unter Bezugnahme auf das Kraftfahrliniengesetz unserem Landeshauptmann vorlegen können für den dann - wir setzen natürlich voraus, das ein neutrales Gutachten entsprechend aussehen wird - so etwas wie Handlungsbedarf bestehen dürfte!?



PS: Uns wurde diese "Linien-Route" übrigens mit der Begründung aus´s Auge gedrückt, dass ein Linienbus nicht wenden darf - sprich in unserem Fall müsste er einmal kurz zurückstossen um die Kurve zu kriegen, aber das ist angeblich gesetzlich verboten!? Wir haben dazu bisher zwar keinen entsprechenden § gefunden, aber ....!?



Liebe Grüsse und nochmaligen Dank für die Mühe



Ingrid


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