ich hatte auf spiegelkglatter straße einen verkehrsunfall mit totalschaden (eigenes auto, sonst neiand beteiligt) nach 3 monten schickte mir die gemeinde eine rechnung, dass die feuerwehr öl wegputzen hätte müssen. ich habe aber von der abschleppfirma eine bestätigung, dass aus meinem pkw kein öl ausgeflossen ist (auch keine anderen flüssigkeiten) die bbezirkshauptmannschaft hat das verfahren 3 wochen später eingetsellt.
die gemeinde möchte mich nun klagen (soll ich den prozess riskieren?
kann ich die gemeind eklagen weil um 8.00 in der früh an diesem tag noch nicht gestreut war?
mfg erich pammer
feuerwehr
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