Zu schnell unterwegs

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Zu schnell unterwegs

Beitrag von JUSLINE » 29.08.2002, 09:58

Bin vor 3 Wochen mit dem Motorrad in Niederösterreich zu schnell gefahren und wurde von einem Gendarmen mit einer Laserpistole gemessen. Dort gilt für einspurige KFZ eine Höchstgeschwindigkeit von 70km/h und für Autos 100km/h. Ich bin ca. 130km/h (laut Tacho) gefahren.

Von der Gendarmerie hab ich 2 Wochen darauf eine Lenkererhebung gekommen. Jetzt hab ich Angst, dass die mir den Führerschein vielleicht abnehmen könnten. Darum will ich den sog. "Ausländer-Trick" aus dem Buch "nie mehr Strafe zahlen" anwenden. Ich kenne jemanden in Polen den ich als Auskunftsperson angeben würde.

Laut dem Buch muss der Brief von der Polizei nur an den Polen zugestellt werden. Wenn sich diesere nicht mehr meldet gilt die Sache als erledigt.

Kann mir irgendjemand sagen ob das funktioniert und ob dem Polen dabei auch nichts passieren kann?



Vielen Dank im Voraus!




















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