Hallo!
Folgendes: Ich wurde vor kurzem als Beifahrer geblitzt (Ampel war gelb/rot, eher gelb). Der Fahrer möchte nun dass ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe. Kann dies für mich folgen haben? Kommt es zum Gerichtsfall? Denn helfen würde ich schon gerne. Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen! Vielen Dank!
eidesstattliche Erklärung bei roter ampel
RE: eidesstattliche Erklärung bei roter ampel
>Folgendes: Ich wurde vor kurzem als Beifahrer geblitzt (Ampel war gelb/rot, eher gelb).
Erscheint ungewöhnlich, da Überwachungskameras nur das Fahrzeugheck fotografieren und im Normalfall gar nicht erkennbar ist, wer im Fahrzeug sitzt.
>Der Fahrer möchte nun dass ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe. Kann dies für mich folgen haben?
Das Ansinnen erscheint ebenfalls ungewöhnlich, da solche Erklärungen im Verwaltungsstrafverfahren keine Rolle spielen. Die Behörde erhebt selbst den Sachverhalt und würdigt ihn auch eigenständig. Einer solchen Erklärung würde sicher nicht mehr Beweiskraft zukommen als einer "herkömmlichen" Zeugenaussage.
>Kommt es zum Gerichtsfall?
Überfahrenes Gelb- oder Rotlicht ist in Österreich keine Justizsache, sondern Angelegenheit der Verwaltungsstrafbehörde.
Erscheint ungewöhnlich, da Überwachungskameras nur das Fahrzeugheck fotografieren und im Normalfall gar nicht erkennbar ist, wer im Fahrzeug sitzt.
>Der Fahrer möchte nun dass ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe. Kann dies für mich folgen haben?
Das Ansinnen erscheint ebenfalls ungewöhnlich, da solche Erklärungen im Verwaltungsstrafverfahren keine Rolle spielen. Die Behörde erhebt selbst den Sachverhalt und würdigt ihn auch eigenständig. Einer solchen Erklärung würde sicher nicht mehr Beweiskraft zukommen als einer "herkömmlichen" Zeugenaussage.
>Kommt es zum Gerichtsfall?
Überfahrenes Gelb- oder Rotlicht ist in Österreich keine Justizsache, sondern Angelegenheit der Verwaltungsstrafbehörde.
RE: eidesstattliche Erklärung bei roter ampel
Danke für die schnelle Antwort! Mir ist jedoch nicht aufgefallen, dass dies eine österr. Seite ist. In Deutschland ist die Sache (wegen Flensburg) etwas verschärfter... Ich habe übrigens keine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
MfG
MfG
RE: eidesstattliche Erklärung bei roter ampel
Als deutsche Seite zu empfehlen wäre www.recht.de
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