Nach Einspruch gegen Strafverfuegung
Verfasst: 13.06.2002, 20:42
Ich habe ein Auto gemietet und einer Freundin zur Verfuegung gestellt. Diese ist zu schnell gefahren, und ich bekam eine Strafverfuegung, gegen die ich fristgerecht Einspruch erhoben habe. Mittlerweile ist meiner Freundin die Strafverfuegung zugestellt worden und sie hat die Strafe beglichen.
Meine Frage: habe ich nicht Anspruch, dass mir die Behoerde auf mein Rechtmittel einen Bescheid ausstellt, in dem festgehalten wird, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde?
Meine Frage: habe ich nicht Anspruch, dass mir die Behoerde auf mein Rechtmittel einen Bescheid ausstellt, in dem festgehalten wird, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde?