Ich habe ein Auto gemietet und einer Freundin zur Verfuegung gestellt. Diese ist zu schnell gefahren, und ich bekam eine Strafverfuegung, gegen die ich fristgerecht Einspruch erhoben habe. Mittlerweile ist meiner Freundin die Strafverfuegung zugestellt worden und sie hat die Strafe beglichen.
Meine Frage: habe ich nicht Anspruch, dass mir die Behoerde auf mein Rechtmittel einen Bescheid ausstellt, in dem festgehalten wird, dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde?
Nach Einspruch gegen Strafverfuegung
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RE: Nach Einspruch gegen Strafverfuegung
§ 45 Abs. 2 letzter Satz besagt, dass wenn eine Einstellung nicht bescheidmäßig erfolgt ist dem Beschuldigten, wenn er nach dem Inhalt der Akten von dem gegen ihn gerichteten Verdacht wußte, Mitteilung zu machen ist.
Die beeinspruchte Strafverfügung ist eine Handlung der Behörde durch die Sie vom Verdacht gegen Sie wußten. Daher hätte die Behörde Sie informieren müssen.
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