Ich hätte eine Frage und zwar.
Mein Sohn ist vor einiger Zeit mit meinem Auto nach Deutschland gefahren ein Monat als er zurückkam kamen zwei Anhörungsbögen aus Deutschland wegen Geschwindikeitsübertretung. Ich hatte die Bögen zurückgeschickt und keine genauere Auskunft gegeben nur das ich die Tat nicht zugebe da ich es ja auch nicht war. Jetzt hab ich von einem Polizeikommerseriat in österreich einen Brief bekommen in der ich zur einer Erhebung für die Polizeiinspektion geladen werd eund ersucht werde bis 8.5 Kontakt aufzunehmen. Soweit ich weiß ist es in Österreich pflicht auch bei Verwandten, bei der Erhebung den genauen Fahrer anzugeben, nach deutschem Recht könnte ich allerdings die Aussage verweigern da man ja Verwandte nicht belasten muß.
Was mich noch interessieren würde, in einem Monat würde die Sache nach deutschem Recht für meinen Sohn verjähren, da es dort ja nur 3 Monate sind. Gilt nun bei der Verjährung bzw bei der Erhebung deutsches oder österreichisches Recht?
Anhörung
RE: Anhörung
sie sollten bei der verjährung aufpassen, denn solange verfolgungshandlungen gesetzt werden, gilt sicher keine dreimonatige verjährungsfrist, in österreich zb 3 jahre.
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