Vorladung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Vorladung

Beitrag von JUSLINE » 19.03.2002, 13:29

hallo, ich möchte mich zuerst einmal bedanken, dass ihr im internet einen solchen service zu verfügung stellt!



kurz zu mir: ich bin ein 20jähriger psychologiestudent aus wien, der kürzlich, im Jänner mit dem Grenzschutz in konflikt kam:

Ich furh anfang Jänner mit meinem Freund in die schweiz, um 11uhr mittags bekam er am Bahnhof in st. gallen drogen angeboten, während ich auf der toilette war. Nichtsahnend kehrte ich zurück und erfuhr von ihm dass er etwas erworben hatte. wir konsumierten ein weisses pulver, und gingen anschliessend in der stadt shoppen.

Nachdem sich wirkung bereits nach einer stunde einstellte

gingen wir gemütlich mittagessen und anschließend weiter shoppen.

als uns gegen 15uhr nachmittags das geld ausging beschlossen wir die heimreise anzutreten...

Um ca. 15.30Uhr kamen wir zum grenzübergang in St. Magrethen; der Zöllner der österreichischen seiteforderte uns auf unser auto zu verlassen; ich war der fahrer und es war das auto meines vaters.

Wir folgten der aufforderung ohne wiederstände und wurden anschliesend von den netten herren des Grenzschutzes einer körperlichen visite unterzogen.

nach gut einer stunde, in der zwischenzeit hatten sie bereits unser auto auseinander genommen, kam der Chef des Zolls zu uns, mit einem nachweis von Kokain auf einem Nachweispapier ( mit Spray), das er von einer cd aus dem handschuhfach hatte. Uns in die mangel genommen, gestanden wir, was wir drüben gemacht hatten, wobei dies zur folge hatte, dass das auto meines vaters nochmals unter die lupe genommen wurde. Er erbrachte den nachweis dass auf der cd aus dem handschuhfach kokainspuren waren. Uns jedoch wurde nichts wieter nachgewiesen. Das Auto war sauber und wir wurden anschliessend von einem Kollegen abgeholt der uns nach Hause brachte. (nach geschlagenen 3einhalb stunden)

Auf die Frage welche Konsequenzen dies mit sich bringen würde, gab der beamte folgendes zur aussage: " wenn du glück, hast kommst du mit einem blauen auge davon!" (Übrigens stelte mein vater anschliesssend fest dass die reserveradverankerung herausgerissen wurde, ebenso der flaschenhalter!!!!)

Jetzt vor zwei tagen meldete sich ein Kollege der Kriminalabteilung BREGENZ telefonisch bei mir zu hause mit der Bitte ich solle mich doch bitte nach terminvereinbarung bei ihm auf dem revier einfinden, zwecks befragung.

Ich glaube ich muss nicht erläutern wie aufgebracht meine eltern mich, mittlerweile in wien lebend, kontakktierten...

Als ich die geschichte einem meiner freunde vortrug sagte dieser es wäre bereits ein geständnis wenn ich mich aufs revier begeben würde!

Ich bin jetzt nicht mehr sicher wie ich mich verhalten sollte und welche konsequenzen ich zu erwarten habe, insbesondere weil mien freund, der ja die selbe prozedur über sich ergehen lassen musste keine benachrichtignung der Kriminalabteilung erhielt!

Meine frage nun an sie wehrte Herrn:

Wie soll ich mich ihrer meinung am besten verhalten, meinen Freund schützen und wie kann ich meinen Führerschein behalten, da dies alles ja im ausland geschah????

Weiters: was soll ich machen, wenn der beamte mich zu einem drogentest auffordert? ich habe gehört, dies würde ohne amtliche weisung nicht gehen und ich könnte dies verweigern???



ich bitte um möglichst baldige benachrichtigung.



Vielen Danke, mit freundlichen grüssen christian



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RE: Vorladung

Beitrag von JUSLINE » 21.03.2002, 11:55

nur so viel: aus der Befolgung einer Vorladung ist kein Geständnis ableitbar.


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RE: Vorladung

Beitrag von JUSLINE » 21.03.2002, 11:57

Wenn ich das richtig verstanden habe, konsumierten sie und ihr Freund in der Schweiz ein Suchtmittel. An der Grenze wurden sie von der österreichischen Zollwache durchsucht, und bis auf die Spuren von Kokain auf der CD wurde nichts gefunden. Interessant wäre noch zu wissen, wem diese CD gehört!

Als erstes ist festzustellen, dass sie von der Schweiz weiters nichts zu befürchten haben, da ihnen niemand den Drogenkonsum nachweisen kann. An der Grenze in Österreich wurde jedoch eine Spur Kokain aufgefunden. Die Frage ist natürlich jetzt wieviel g Kokain das waren. Grundsätzlich ist aber bereits der Besitz eines Suchtmittels ab einer bestimmten Menge strafbar.

Strafbar ist natürlich auch der Konsum von Suchtmitteln. Doch wenn ich ihren Sachverhalt richtig verstanden habe, wurden keine Drogentests an ihnen durchgeführt.



Der Befragung durch den Kriminalbeamten würde ich mich auf jedem Fall unterziehen. Zweifel tauchen eher auf wenn sie der Aufforderung nicht Folge leisten.

Erst bei einem weitgreifenden Verdacht können sie nach § 12 SMG einer Begutachtung durch einen Arzt unterzogen werden. Sie hätten sich in diesem Fall den notwendigen Untersuchen auf jedem Fall zu unterziehen.



ich hoffe ihnen geholfen zu haben!


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RE: Vorladung

Beitrag von JUSLINE » 27.03.2002, 20:25

Hallo Christian, zu deiner Frage ob du dich einem Drogentest unterziehen mußt kann ich dir das definitiv mit Nein beantworten. In Österreich kann kein Mensch gezwungen werden Körperflüssigkeiten abzugeben, und weiters gibt es auch keine Verwaltungsstrafe (im Gegensatz zum verweigerten Alkoholtest) vor der du dir Sorgen machen mußt. Jedoch ist der Besitz von Drogen allein schon strafbar. Laß dich auch nicht von der Exekutive mit Drohungen (Vielleicht kommst eh durch usw.) einschüchtern, denn bestrafen tun die Gerichte. Letzter Tip: Nimm dir einen Anwalt der dich vertritt. (Der weiß sicher mehr als jeder Exekutivbeamter.


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RE: Vorladung

Beitrag von JUSLINE » 03.04.2002, 11:25

Ich möchte euch allen vielmals danken ihr habt mir wirklich sehr geholfen.

ich finde es wirklich toll dass es eine solche einrichtung online gibt.....

ich werde sie selbstverständlich an alle meine kollegen wieterempfehlen, hoffe aber sie nicht wieder in anspruch nehmen zu mssen. ;-)....

nochmals vielen dank



Christian


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