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Amtssprache Deutsch ?

Verfasst: 30.01.2002, 01:44
von JUSLINE
Darf ein Einspruch eines ausländischen Bürgers in Österreich seiner Muttersprache eingebracht werden oder muß er diese in der Sprache des jeweiligen Landes verfassen ?


RE: Amtssprache Deutsch ?

Verfasst: 30.01.2002, 01:49
von JUSLINE
Zusatz: Obiger Bürger ist in Ungarn wohnhaft und hat in Österreich keinen Wohnsitz.