Darf ein Einspruch eines ausländischen Bürgers in Österreich seiner Muttersprache eingebracht werden oder muß er diese in der Sprache des jeweiligen Landes verfassen ?
RE: Amtssprache Deutsch ?
Verfasst: 30.01.2002, 01:49
von JUSLINE
Zusatz: Obiger Bürger ist in Ungarn wohnhaft und hat in Österreich keinen Wohnsitz.