Darf ein Einspruch eines ausländischen Bürgers in Österreich seiner Muttersprache eingebracht werden oder muß er diese in der Sprache des jeweiligen Landes verfassen ?
Amtssprache Deutsch ?
RE: Amtssprache Deutsch ?
Zusatz: Obiger Bürger ist in Ungarn wohnhaft und hat in Österreich keinen Wohnsitz.
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