Besitzstörung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Besitzstörung

Beitrag von JUSLINE » 30.10.2001, 20:28

Habe als Wiener unwissentlich meinen PKW auf einem Privatparkplatz in Baden geparkt - nun kam die Besitzstörungsklage.



Was kann ich machen? Habe ich irgendwelche Chancen (es besteht wirklich keine Wiederholungsgefahr und meinen Informationen nach, kann dann eine Klage abgewiesen werden, weil dem Gestörten kein gerichtlicher Schutz zugesprochen werden muß)?



Vielen Dank für eventl. Antworten



R.L.




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RE: Besitzstörung

Beitrag von JUSLINE » 31.10.2001, 08:48

Zu diesem Thema gibt´s einen interessanten Aufsatz unter http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/index.html unter "Sachenrecht".


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RE: Besitzstörung

Beitrag von JUSLINE » 31.10.2001, 10:42

Hallo Celsus,



Danke für Deine Antwort, diese Diplomarbeit habe ich bereits gefunden.



Deshalb auch meine Frage bezüglich dem Thema "Wiederholungsgefahr". Ich wäre ja fast bereit den Streitwert von 8760 ATS zu zahlen, aber ich sehe nicht ein, warum ich für einen vergrämten Grundstücksbesitzer auch noch die Anwaltskosten und Prozesskosten übernehmen soll.



Ich hatte noch nie was mit der Justiz zu tun, dementsprechend verwirrend sind diese Texte für mich!



Grüße



R.L.


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RE: Besitzstörung

Beitrag von JUSLINE » 31.10.2001, 12:03

Hallo Eddy, ich würde Dir eine Beratung durch die Rechtsabteilung eines Autofahrerklubs empfehlen. Die hatten so was sicher schon öfter und kennen sich vielleicht auch besser in der Spruchpraxis aus.

Grüße v. celsus


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RE: Besitzstörung

Beitrag von JUSLINE » 21.09.2002, 19:46

hab mal gehört, dass hier ein vollstreckbarer vergleich helfen könnte. die frage ist nur wie man zu so einem kommt. müssen sich beim vergleich nicht beide streitteile einig sein? genügt es etwa, dass man bei der ersten tagsatzung erklärt, dass man unter gar keinen umständen und wierklich nie wieder dort parken wird? es muss ja die wiederholungsgefahr bestehen, um die besitzstörungsklare durchzusetzen.


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