
Also, mir ist vergangenes Wochenende am Sonntag nach einem Musikfestival leider eine Fehleinschätzung bzw. ein dummer Fehler unterlaufen. Habe im Auto übernachtet, zuletzt um 3 Uhr früh etwas getrunken und wollte um 10:30 heimfahren. Zuvor bin ich noch mit Freunden zum Imbiss am Campingplatz um zu frühstücken und einen Kaffee zu trinken. Danach ging es, wie jedes Jahr, zu einem Stand, wo man bei einem Alkovortester gegen eine kleine Spende blasen konnte. Nachdem mein Freund den Wert 0,0 erreichte, war ich an der Reihe, doch plötzlich versagte das Testgerät und wir wurden leider weggeschickt. Wir gingen zu unseren Autos, meine Freunde fuhren, ich räumte noch unseren Müll weg, wartete eine halbe Stunde, setzte mich dann ins Auto und wollte losfahren, da ich mich weder schwindlig, noch sonst irgendwie beeinträchtigt fühlte, nur leicht müde. Was sich als grobe Fehleinschätzung meinerseits herausstellen sollte, denn schon in der nächsten Ortschaft wurde ich aufgehalten, da ein großes Planquadrat hochgezogen wurde, mit fast 700 Kontrollen und über 20 Führerscheinabnahmen. Der Wert beim Alkomaten ergab letztendlich 0,67 mg, also gut 1,3 Promille, was mich sehr erschrak, denn niemals wäre ich mit diesem Wissen in ein Auto gestiegen, aber da bin ich nun mal selbst Schuld, durch voreiliges Handeln, das ist mir klar.
Vorgestern bekam ich nun einen elektronischen Brief mit dem Titel "Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme" sowie die Anzeige, wo mir zwei Wochen gegeben wird, um eine Stellungnahme zu verfassen und meine Einkommens- bzw. Vermögenswerte bekannt zu geben, da sie sonst von der Behörde geschätzt werden würden. Blöderweise bin ich gerade arbeitslos (nicht gemeldet und somit auch keine Bezüge vom Staat), lebe bei meinen Eltern und habe gerade nicht sehr viel Geld. Meine Eltern würden mir wohl das Geld leihen, aber wie sollte ich jetzt am besten weiter vorgehen und wozu dient diese Stellungnahme? Hat man durch sie und ein Schuldbekenntnis darin Chancen, dass die Geldstrafe nicht so hoch ausfällt (Rahmen: 1200 bis 4400 Euro)? Oder ist das nur ein Mittel zum Einspruch? Und was wäre besser, zu sagen, dass man wenig Geld hat oder es von der Behörde schätzen lassen? Meine Befürchtung ist, dass sie bei wenig Geld gleich die Ersatzfreiheitsstrafe in Gang bringen könnten. Ich habe da rechtlich einfach keine Ahnung, da ich mir noch nie etwas zu Schulden kommen habe lassen und wäre sehr dankbar, wenn sich hier jemand dazu melden könnte.
Liebe Grüße