"Einbahn" ohne "Einfahrt verboten"

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Matzibru
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"Einbahn" ohne "Einfahrt verboten"

Beitrag von Matzibru » 17.07.2024, 19:13

Hallo zusammen,
bei meinen Arbeitsweg ist in unserem Dorf bei einer Baustelle ein Einbahnschild, allerdings ist kein "Einfahrt verboten" Schild.
Da ich jeden Tag diese Straße befahre und ich mir daher 5 min Umweg erspare wollte ich fragen, ob es erlaubt ist hier zu fahren, da ich es ja eigentlich nicht wissen kann, es gefährdet keinerlei den Straßenverkehr und eigentlich ignoriert jeder dieses Schild. Ist dies gesetzlich verboten diese Straße gegen die "Einbahn" zu befahren?

Vielen Dank und BG



alles2
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Re: "Einbahn" ohne "Einfahrt verboten"

Beitrag von alles2 » 18.07.2024, 01:55

Kann es sein, dass es sich sonst - also wenn es keine Baustelle gäbe - um keine Einbahnstraße handelt? Wäre nicht das erste Mal, dass man bei einer Baustelle Vorschriftszeichen-technisch nicht alles berücksichtigt hat.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Matzibru
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Re: "Einbahn" ohne "Einfahrt verboten"

Beitrag von Matzibru » 18.07.2024, 07:15

Ja, das Einbahnschild ist erst seit der Baustelle da.

alles2
Beiträge: 3593
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Re: "Einbahn" ohne "Einfahrt verboten"

Beitrag von alles2 » 18.07.2024, 12:25

Man müsste sich ein genaueres Bild vor Ort machen. Denn mir ist nicht mal klar, ob man das Hinweiszeichen "Einbahnstraße" im nach vorne gerichteten Sichtfeld leicht und rechtzeitig erkennen kann (§ 48 Abs.1 Straßenverkehrsordnung StVO) und es nicht erst wahrnimmt, wenn man zur Seite blickt. In Anbetracht des Vertrauensgrundsatzes nach § 3 StVO halte ich es für ziemlich unangemessen, dass entgegen der Fahrbahnrichtung fährt, obwohl man eh weiß, dass man es nicht sollte. Aber Du kannst ja gerne in einer 30er-Zone mit der ortsüblichen Geschwindigkeit fahren, weil es viele andere vor Dir auch getan haben und wenn Du davon überzeugt bist, dass Dich eh niemand erwischen wird. Man kann es immer auf gut Glück probieren. Sollte es doch mal zu einem Unfall kommen, dann wirst Du wohl die Krot schlucken müssen. Denn stell Dir vor, dass ein Ortsunkundiger die Fahrbahn ganz links benutzt, weil er eben von einer Einbahn ausgeht (oder eventuell nach links abbiegen möchte) und darauf vertraut, dass kein Gegenverkehr kommt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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