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Stoppschild direkt nach Zebrastreifen

Verfasst: 13.07.2024, 13:54
von matthias.e.juenger@gmail.com
Hallo zusammen,

ich hatte heute eine interessante Begegnung, die mich nachdenklich über die korrekte Rechtslage machte:

In Graz-Eggenberg gibt es ein Stoppschild, dass direkt (ca. 1-1,5m) nach einem Zebrastreifen steht. Wenn man also bis zum Stoppschild fährt und dort auf freie Straße wartet, steht man mit dem halben Auto auf dem Zebrastreifen und blockiert diesen. Bleibt man aber noch vor dem Zebrastreifen stehen, sieht man kaum in die Straße ein. :?

Wie ist hier die StVO-gerechte Vorgehensweise?


mfg Matthias

Re: Stoppschild direkt nach Zebrastreifen

Verfasst: 13.07.2024, 14:26
von alles2
Laut § 9 Abs.2 StVO (Straßenverkehrsordnung) hat der Lenker eines Fahrzeuges einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg nach § 2 Abs.1 Z 12 StVO befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Trifft dies zum Zeitpunkt des bremsbereiten Näherns des Schutzweges nicht zu, darfst Du bis zur Haltelinie vorfahren. Gemäß § 89a Abs.2a lit.g StVO darf man eben nicht sein Fahrzeug auf dem Schutzweg abstellen, was unter den gegebenen Umständen auch nicht der Fall wäre.

Re: Stoppschild direkt nach Zebrastreifen

Verfasst: 13.07.2024, 15:11
von matthias.e.juenger@gmail.com
Spitze! Danke für die schnelle Antwort.