Hallo zusammen,
ich hatte heute eine interessante Begegnung, die mich nachdenklich über die korrekte Rechtslage machte:
In Graz-Eggenberg gibt es ein Stoppschild, dass direkt (ca. 1-1,5m) nach einem Zebrastreifen steht. Wenn man also bis zum Stoppschild fährt und dort auf freie Straße wartet, steht man mit dem halben Auto auf dem Zebrastreifen und blockiert diesen. Bleibt man aber noch vor dem Zebrastreifen stehen, sieht man kaum in die Straße ein.
Wie ist hier die StVO-gerechte Vorgehensweise?
mfg Matthias
Stoppschild direkt nach Zebrastreifen
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Re: Stoppschild direkt nach Zebrastreifen
Laut § 9 Abs.2 StVO (Straßenverkehrsordnung) hat der Lenker eines Fahrzeuges einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg nach § 2 Abs.1 Z 12 StVO befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Trifft dies zum Zeitpunkt des bremsbereiten Näherns des Schutzweges nicht zu, darfst Du bis zur Haltelinie vorfahren. Gemäß § 89a Abs.2a lit.g StVO darf man eben nicht sein Fahrzeug auf dem Schutzweg abstellen, was unter den gegebenen Umständen auch nicht der Fall wäre.
Zuletzt geändert von alles2 am 13.07.2024, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Stoppschild direkt nach Zebrastreifen
Spitze! Danke für die schnelle Antwort.
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