E-Scooter auf Forststraßen
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E-Scooter auf Forststraßen
Sehr geehrte Fachleute, ich möchte gerne wissen, ob das befahren von Forststraßen mit allgemeinem Fahrverbot erlaubt ist? hab das definitiv nicht gefunden. Einmal gilt der E-Scooter als Fahrrad, aber nicht immer.
Re: E-Scooter auf Forststraßen
Vor ca. einem Monat habe ich im ORF 2 ein Interview mit einem Obmann vom Waldverband o.ä. verfolgt, welches Erkenntnisse ans Licht brachten, die auch ich als passionierter Radler unterschätzt hatte. Das Befahren oder ein Pferd ausführen (ob sitzend oder gehend) ist da nicht so selbstverständlich, wie man meinen sollte. Denn dazu bräuchte es eventuell die Zustimmung des Waldbesitzers. Der Wald darf lediglich zu Erholungszwecken betreten werden und man darf sich dort nur dazu aufhalten. Grundlage für Dein Anliegen, welches tendenziell mit Nein zu beantworten wäre, dürfte § 33 Abs.3 ForstG (Forstgesetz) sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: E-Scooter auf Forststraßen
Danke für die Antwort. allerdings geht es mir nicht um das Betreten eines Waldes, sondern das befahren einer Forststraße, bzw. einer Straße mit allgemeinem Fahrverbot.
Re: E-Scooter auf Forststraßen
Der erwähnte Absatz bezieht sich aber auch auf Forststraßen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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