Zahnriemen gerisst,gewährleistung?

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Autokaufer
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Zahnriemen gerisst,gewährleistung?

Beitrag von Autokaufer » 03.07.2024, 12:11

Hallo

Ich habe am 3. April bei einem Autohändler einen Ford C-Max Grand 1.5 Tdci 120 ps gekauft, der gestern auf dem Heimweg von der Arbeit plötzlich den Geist aufgab.
Laut ÖAMTC ist wahrscheinlich der Zahnriemen gerissen.
Die werkseitige Austauschfrist beträgt 180.000 km oder 10 Jahre.
Das Auto hat 146.000 km und ist 7,5 Jahre alt, also sollte es schon einiges ausgehalten haben.
Ich fahre damit jeden Tag 100 km zur Arbeit, 90 % der Zeit auf der Autobahn.
Wer sollte in einem solchen Fall die Kosten tragen?
Der ÖAMTC bringt es heute zum Händler, um zu sehen, was los ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.



alles2
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Re: Zahnriemen gerissen, Gewährleistung?

Beitrag von alles2 » 03.07.2024, 12:54

Bei Gebrauchtwagen steht im Kaufvertrag die Zustandsklasse, aus der die Gewährleistung zu schließen ist. Im Zeitpunkt des Kaufes muss das Fahrzeug im Sinne der Zustandsklasse mangelfrei sein. Alles was unter Abnutzung oder Benützung fällt, ist nicht von der Gewährleistung gedeckt. Hättest beim Kauf die Zusicherung bekommen, dass der Zahnriemen passt, hätte es nicht reißen dürfen. Daher kann so ein Ankaufstest beim ÖAMTC eine gute Investition sein. Wäre das mit dem Zahnriemen dort festgestellt worden, hätte man eine gute Verhandlungsbasis gehabt. Mehr dazu dort, wo die Thematik Zahnriemen auch erwähnt wird:

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/autoundmotorrad/Autokauf.html

Das mit den Zustandsklassen hatten wir auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17214&p=41242#p41242
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Autokaufer
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Re: Zahnriemen gerisst,gewährleistung?

Beitrag von Autokaufer » 03.07.2024, 13:06

Laut konsument.at kann man von gewährleistung nicht auschliesen.

Verwenden Unternehmen verbotene Klauseln, um sich vor der Gewährleistung zu drücken?
Manche ja. - Das Unternehmen darf, so steht es im Gesetz, Ihre Rechte als Konsument:in auf Gewährleistung nicht ausschließen oder einschränken. Manche probieren es trotzdem. So finden sich immer wieder Klauseln in Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern, die unzulässig und gegenüber dem Verbraucher unwirksam sind, wie etwa

Unwirksam: "Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen".“

alles2
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Re: Zahnriemen gerissen, Gewährleistung?

Beitrag von alles2 » 03.07.2024, 13:16

Darum geht es doch gar nicht, außer Dein Vertrag enthält diese verbotene Klausel. Auch ist zwischen einem Neuwagen und Gebrauchtwagen zu unterscheiden, weshalb ich Dich bitte, meinen Beitrag nochmals durchzulesen oder Dir die Seiten 11 bis 15 des folgenden AK-Ratgebers "Autokauf - Kaufvertrag, Finanzierung, Garantie" anzusehen:

https://tirol.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/Konsument/vertraege/Autokauf_2022.pdf

Wir müssen sowieso abwarten, wie sich der Händler verantwortet. Das könnte jede Diskussion erübrigen!
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Re: Zahnriemen gerisst,gewährleistung?

Beitrag von Autokaufer » 03.07.2024, 17:48

Ich habe kaufvertrag geschaut,steht kategorie 3 drinnen.

alles2
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Re: Zahnriemen gerissen, Gewährleistung?

Beitrag von alles2 » 03.07.2024, 19:58

Wie aus dem verlinkten Forumsbeitrag ersichtlich, bedeutet dies ein genügend fahrbereiter Gebrauchswagen mit einem alters- und kilometernormalen Reparatur- und Wartungsaufwand und unfallbedingten Vorschäden. Der Käufer musste daher davon ausgehen, dass ein Zahnriemenwechsel demnächst anstehen könnte, wenn es nicht vorher schon erneuert wurde. Ein bald fälliger und finanziell nicht zu unterschätzender Wechsel ist ein Grund für eine Verhandlungsbasis, um den Kaufpreis zu drücken. Erst wenn der Händler die Richtwerte für den spätestens durchzuführenden Wechsel untätig überschritten und Dir dazu keinen Hinweis darauf gegeben hätte, würde er ein Verschulden an dem eingetretenen Schaden tragen. Zumindest würde ich das meinen und ich denke, Du stehst daher bereits vor vollendete Tatsachen bzw. hat Dir der Händler nicht sehr viel anderes vermittelt.
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Re: Zahnriemen gerisst,gewährleistung?

Beitrag von Autokaufer » 04.07.2024, 05:07

Aber die Tatsache, dass er 33.000 km früher kaputt ging, ist einfach nicht angemessen für sein Alter und seine Laufleistung?

alles2
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Re: Zahnriemen gerissen, Gewährleistung?

Beitrag von alles2 » 04.07.2024, 11:05

Welche endgültige Diagnose gibt es nun wirklich? Das vom ÖAMTC war ja nur eine erste Vermutung!
Und mit welchem Kilometerstand wurde das Fahrzeug gekauft?
Wurde es serviciert verkauft? Wenn ja, wann soll der Service gemacht worden sein und welchen Inhalt hatte es? Dabei wird nämlich auch eine Sichtkontrolle auf Zahnriemenschäden vorgenommen. Damit könnte er sich freibeweisen, dass der Schaden erst durch Deine Verwendung oder Fremdeinwirkung von Tier/Stein entstanden sein dürfte.
Die Vorgaben vom Hersteller sind nur eine Orientierung, während ein Austausch sich auch nach vorn verschieben kann. Bei der Zustandsklasse ist nun mal ein Abnutzungszustand gegeben und man musste davon ausgehen, dass unmittelbar ein Wechsel anstehen könnte. Daher ist die wesentliche Frage, ob es eine Vorschädigung gab oder der Schaden mit einer externen Einwirkung zusammenhängt. Trifft Erstere zu, also hat es sich von einem leichten Mangel zu ein schweren Mangel entwickelt, gibt es eine gesetzliche Vermutung der Mangelhaftigkeit, wenn im ersten Jahr der Verwendung ein Schaden auftritt, bei der Du Dich dann auf eine Gewährleistung berufen kannst. Der Händler hätte den Nachweis zu erbringen, dass es den Schaden vorher nicht gab, mit dem er bei einem gerichtsanhängigen Verfahren durchdringen würde. Kann er das nicht, könntest die Einklagbarkeit zur Erbringung der Leistungen des Kaufvertrags oder Rückabwicklung des Kaufes nutzen, weil der Schaden nur wenige Monate nach dem Kauf eingetreten ist.
Aber zuerst soll der Händler Stellung beziehen und es belegbar übermitteln, was Du zu dokumentieren hättest. Kommt er Deiner Forderung nicht nach, kannst Du ihm vermitteln, dass dann die Reparatur woanders vorgenommen wird und Du ihm die Rechnung übergeben wirst. Nicht immer befreit die Zustandsklasse 3 den Händler davor, dass er einem Gewährleistungsanspruch nachkommen muss.
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Re: Zahnriemen gerisst,gewährleistung?

Beitrag von Autokaufer » 10.07.2024, 11:53

Hallo

Jetzt hat gerade von werkstatt angerufen.
Zahnrimen hat nicht gerissen sondern irgendwie locker geworden,übergesprungen und alles kaputt gemacht,ventile,zylinderkopf,alles :cry:
Jetzt ich weiss nicht mehr wie weiter :(

alles2
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Re: Zahnriemen gerissen, Gewährleistung?

Beitrag von alles2 » 11.07.2024, 16:11

Das ändert nicht viel an der weiteren Vorgehensweise, die ich vor genau einer Woche schilderte. Die grundsätzliche Argumentation ist, dass ein gewisser Schaden schon vorher vorhanden war oder etwas nicht ordentlich eingebaut wurde (z.B. Wasserpumpe, Nockenwelle, Spannrolle). Auf diese Grundlage kannst Du dem Händler eine Reparaturaufforderung im Rahmen der Gewährleistung innerhalb eines Jahres ab Ankauf zukommen lassen.

Will er es nicht reparieren (lassen) und es auf eine Rückabwicklung hinauslaufen, würde die bisherige Kilometer-Laufleistung angerechnet und in Abzug gebracht werden. Daher meine Frage von letzter Woche, wieviel Du mit dem Fahrzeug gefahren bist, was für den Benutzungsentgelt von Bedeutung sein kann. Von Deinem Kaufpreis wird der Händler-Einkaufswert (im Streitfall von einem Sachverständigen festzustellen) abgezogen.

Verweigert der Händler jede Abwicklung, wäre es hilfreich, wenn man eine Rechtsschutzversicherung aktivieren könnte.
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