Dienstwagen - ausländisches Kennzeichen

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Klaunterrain
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Dienstwagen - ausländisches Kennzeichen

Beitrag von Klaunterrain » 22.04.2024, 14:09

Hallo Forum,

es handelt sich um eine Frage bzgl. des lieben Thema`s "Dienstwagen".

Mein Hauptwohnsitz ist Österreich, mein Arbeitgeber hat seinen Firmensitz in Deutschland.
Nun besteht die Möglichtkeit eines Dienstwagen.
Da der Firmensitz in DE ist, würde auch das Kennzeichen aus DE sein.
Nun sieht das österreichische Recht hier innerhalb der EU einen Sonderfall vor, der circa so klingt:
"Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug in Österreich verwendet, bei dem wird (bis zum Gegenbeweis) vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung bewirkt, dass ein solches Fahrzeug binnen eines Monats in Österreich zum Verkehr zuzulassen ist (österreichisches Kennzeichen) und die entsprechenden Abgaben (Normverbrauchsabgabe [NoVA], Kfz-Steuer, motorbezogene Versicherungssteuer,…) fällig werden."
Quelle:
https://www.wko.at/transport/verwendung-kfz-auslaendisches-kennzeichen-oe#heading_Zulaessige_Verwendung_eines_im_Ausland_zugelassenen_Fahrzeuges


Gegenläufige Informationen findet man allerdings auch hier:
In seiner Entscheidung vom 23.04.2021, RV/5101041/2013, kommt das BFG zum Schluss, dass Dienstfahrzeuge eines ausländischen Unternehmens, welche von inländischen Außendienstmitarbeitern überwiegend im Inland genutzt werden, trotz des Vorliegens einer inländischen Betriebsstätte iSd § 29 BAO keinen dauernden Standort im Inland begründen und somit keine NoVA-Pflicht entsteht.
Quelle:
https://kpmg.com/at/de/home/insights/2021/07/tn-bfg-zur-nova-pflicht-von-dienstfahrzeugen-bei-auslaendischem-sitz-und-inlaendischer-betriebsstaette.html


Auf EU Rechtsebene ist es zwar beschrieben, aber auch nicht eindeutig und es wird immer auf die nationalen Gesetze verwiesen.

Gibt es hier Personen, die diesbezüglich weiterführende und möglichst transparente Quelle und Informationen zur Hand haben?

Ich bedanke mich im Voraus,
Klaus



alles2
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Re: Dienstwagen - ausländisches Kennzeichen

Beitrag von alles2 » 23.04.2024, 00:29

Die BFG-Entscheidung ist wohl noch nicht rechtskräftig. Zu diesem Thema ein Link des zentralen Internetportals der Republik Österreich für Unternehmen:

https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/weitere-steuern-und-abgaben/normverbrauchsabgabe-nova/sonstige-faelle/verwendung-von-kraftfahrzeugen-mit-auslaendischem-kennzeichen-in--oesterreich.html

Der Gegenbeweis kann insofern erbracht werden, wenn belegt wird, dass das Firmenfahrzeug für die Arbeitstätigkeit des deutschen Dienstgebers vorgesehen ist und nur er frei darüber verfügen kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Klaunterrain
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Re: Dienstwagen - ausländisches Kennzeichen

Beitrag von Klaunterrain » 23.04.2024, 11:59

Vielen Dank für die Antwort und die weiterführenden Informationen.
Zum Thema Gegenbeweis:
Das Firmenfarzeug würde natürlich für die Arbeitstätigkeit des deutschen Dienstgebers vorgesehen sein, es wird aber auch eine Möglichkeit der Privatnutzung geben. Nun, wie kann man das entsprechend der Behörde "beweisen", nur via Fahrtenbuch?

Ein Punkt, der mich immer unschlüssig zurück lässt:
Es ist immer von Personen mit Hauptwohnsitz in AT die Rede.
In diesem Fall wäre der Fahrzeughalter ja ein Dienstgeber mit Sitz NICHT in AT.
Treffen die Paragraphen in dem Fall überhaupt zu?

Man könnte es auch so verstehen, dass dann die Jahresfrist gilt, welche bei Aus- und Wiedereinfuhr von neuem beginnt.

Über weiterführende Infos freue ich mich und bedanke mich im Vorraus,
Klaus

alles2
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Re: Dienstwagen - ausländisches Kennzeichen

Beitrag von alles2 » 23.04.2024, 14:45

Hast Du bei dem Link die beiden blauen Balken aufgeklappt? Dort ist u.a. zu entnehmen, wonach es sich bei dem Hauptwohnsitz richtet, weshalb auch das hiesige Gesetz anzuwenden wäre. Ebenso, dass die einjährige Frist durch eine Verbringung des Kraftfahrzeuges aus Österreich unterbrochen wird.
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