Führerscheinentzug
Verfasst: 20.04.2024, 16:57
Hallo,
mir wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Angefangen hat es damit, dass jemand bei der Polizei angerufen und ein aggressives Fahrverhalten gemeldet hat. Die Beamten konnten auf der besagten Straße jedoch kein Auto mit meinem Kennzeichen finden.
In einem Parkhaus haben dann Passanten meinen angetrunkenen Zustand bemerkt und die Polizei verständigt. Ich war auf dem Weg zu meinem Auto gewesen, aber ein paar Personen haben mich davon abgehalten, einzusteigen. Ein Zeuge hat mir bestätigt, dass er mich zu keinem Zeitpunkt im Auto sitzend gesehen hatte.
Gegenüber dem Polizisten habe ich zugegeben, dass ich das Fahrzeug ins Parkhaus gelenkt habe, nicht aber, dass ich bei der Fahrt ins Parkhaus schon etwas getrunken hätte. Ich war zwischenzeitlich in einem Einkaufszentrum und bin dann erst zum Parkhaus zurückgekehrt. Ein Alkotest ergab 2,5 Promille. Den Alkomat-Test habe ich mehrmals versucht, jedoch gelang es mir trotz kräftigen Blasens nicht, dass er ein Ergebnis liefert. Schließlich gab mir der Polizist noch eine Chance, wo es auch nicht funktioniert hat, und er fragte, ob ich den Test verweigern werde, was ich dann bejahte und ihm auch unterschrieb.
Er hat mir einen Zettel mitgegeben, an dem er angekreuzt hatte, dass ich nach § 99 Abs. 1 ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss gelenkt habe.
Wie stehen nun meine Chancen? Die Polizei hat mich ja nie fahrend geschweige denn im Auto sitzend gesehen. Die Verweigerung des Alkomat-Tests scheint wohl nicht so schlau gewesen zu sein, wie ich mittlerweile erfahren habe, aber wie sieht es aus, wenn eine Trunkenheitsfahrt erst gar nicht nachgewiesen werden kann?
Edit: Es wurde kein Bluttest durchgeführt. Die Beamten haben intern diskutiert, dass sie keinen durchführen werden, ohne dass sie es mir direkt gesagt haben.
Danke für Eure Antworten!
mir wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Angefangen hat es damit, dass jemand bei der Polizei angerufen und ein aggressives Fahrverhalten gemeldet hat. Die Beamten konnten auf der besagten Straße jedoch kein Auto mit meinem Kennzeichen finden.
In einem Parkhaus haben dann Passanten meinen angetrunkenen Zustand bemerkt und die Polizei verständigt. Ich war auf dem Weg zu meinem Auto gewesen, aber ein paar Personen haben mich davon abgehalten, einzusteigen. Ein Zeuge hat mir bestätigt, dass er mich zu keinem Zeitpunkt im Auto sitzend gesehen hatte.
Gegenüber dem Polizisten habe ich zugegeben, dass ich das Fahrzeug ins Parkhaus gelenkt habe, nicht aber, dass ich bei der Fahrt ins Parkhaus schon etwas getrunken hätte. Ich war zwischenzeitlich in einem Einkaufszentrum und bin dann erst zum Parkhaus zurückgekehrt. Ein Alkotest ergab 2,5 Promille. Den Alkomat-Test habe ich mehrmals versucht, jedoch gelang es mir trotz kräftigen Blasens nicht, dass er ein Ergebnis liefert. Schließlich gab mir der Polizist noch eine Chance, wo es auch nicht funktioniert hat, und er fragte, ob ich den Test verweigern werde, was ich dann bejahte und ihm auch unterschrieb.
Er hat mir einen Zettel mitgegeben, an dem er angekreuzt hatte, dass ich nach § 99 Abs. 1 ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss gelenkt habe.
Wie stehen nun meine Chancen? Die Polizei hat mich ja nie fahrend geschweige denn im Auto sitzend gesehen. Die Verweigerung des Alkomat-Tests scheint wohl nicht so schlau gewesen zu sein, wie ich mittlerweile erfahren habe, aber wie sieht es aus, wenn eine Trunkenheitsfahrt erst gar nicht nachgewiesen werden kann?
Edit: Es wurde kein Bluttest durchgeführt. Die Beamten haben intern diskutiert, dass sie keinen durchführen werden, ohne dass sie es mir direkt gesagt haben.
Danke für Eure Antworten!