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StVo § 23 Parken in den Gehsteig

Verfasst: 25.03.2024, 16:55
von Gerhard332
Hallo, wir sind mehrere Bewohner einer Wohnanlage in Graz, da parken die Fahrzeuge so in den Gehsteig hinein, dass man schwer diesen benützen kann.

Seit 2023 ist dies, lt. StVo § 23 Abs 1, klar verboten.

Bei einer Rechtsauskunft des ÖAMTC erfuhren wir, dass in unserer Wohnanlage, wie erwartet, die StVo gültig ist.

Somit sollte auch, meiner Meinung nach, ein Überragen der Fahrzeuge in den Gehsteig, nicht erlaubt sein.

Meine Frage an Sie:
Kann ich schriftlich und anonym die Polizei ersuchen in unserer Wohnanlage, die ja frei zugänglich ist, eine Kontrolle dieses Gehsteiges durchzuführen?

Re: § 23 StVO Parken in den Gehsteig

Verfasst: 25.03.2024, 19:01
von alles2
Du kannst die Aufnahmen per Mail an die Polizei durchschicken (kann auch über 133 erfragt und gemeldet werden) und um verstärkte Überwachung bitten, sollten Fußgänger tatsächlich behindert werden und sowas öfter vorkommen. Besteht Handlungsbedarf, würden die Gesetzeshüter eigene Aufnahmen nach ihrem Maßstab herstellen.

Aber vielleicht könnte man manches Mal ein Auge zudrücken, weil es die überlangen Fahrzeuge mit der Parkplatzsituation oft nicht leicht haben und man den Straßenverkehr auch nicht behindern möchte, indem die Schnauze oder das Heck auf die Straße überragt. Und möchtest die Polizei weiterhin nicht unnötig belasten, so wie Du es in einem früheren Beitrag vermittelt hast, kannst man sich den Aufwand ersparen und ein Zettel hinter der Windschutzscheibe klemmen, dass das Kennzeichen notiert wurde und bei der nächsten Überschreitung die Polizei hinzugezogen werden würde.

Re: StVo § 23 Parken in den Gehsteig

Verfasst: 27.03.2024, 07:45
von Gerhard332
"Aber vielleicht könnte man manches Mal ein Auge zudrücken, weil es die überlangen Fahrzeuge mit der Parkplatzsituation oft nicht leicht haben und man den Straßenverkehr auch nicht behindern möchte, indem die Schnauze oder das Heck auf die Straße überragt."

DANKE-Wir haben einen Parker bereits per Email angeschrieben, ohne Erfolg, er meinte, er kann nicht anders parken, da ansonsten sein Fahrzeug zu weit in die Zufahrtsstraße rag. Das lasse ich so nicht gelten, andere Fahrzeuge in der Reihe der privaten, jeder Wohnung zugeteilten Parkplätze, können das auch. Außerdem sollte ich meine parkenden Fahrzeuge an die Gegebenheiten & gesetzliche Vorgaben richten, ist meine, unsere Meinung. Ein gelbes Fahrzeug der Post welches direkt neben diesem Fahrzeug steht, wesentlich länger ist, hat nach meinem Hinweis sehr wohl reagiert und steht nicht mehr in den Gehsteig. Es wäre weniger ein Problem, wenn es für Minuten wäre, jedoch es ist ja ein Dauerzustand von Stunden/Tage/Wochen.