Darf Moped,Motorrad im Halteverbot parken?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Gerhard332
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Darf Moped,Motorrad im Halteverbot parken?

Beitrag von Gerhard332 » 18.03.2024, 14:11

Bei unserer Wohnanlage ist eine Feuerwehrzone, welche mit Halteverbot (ohne zweispurige Ausnahme) gekennzeichnet ist. Jetzt parken aber sehr oft Motorräder, Mopeds mit und ohne Kennzeichen in dieser Zone.


Der Hausmeister meint, dass für Zweiräder dieses Halte/Parkverbot nicht gilt und sie deshalb parken dürfen.

Stimmt das?

Danke schon mal vorab für Hilfe



alles2
Beiträge: 3319
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Re: Darf Moped oder Motorrad im Halteverbot parken?

Beitrag von alles2 » 18.03.2024, 16:33

Je nach Bundesland gibt es eigene Feuerpolizeigesetze oder -verordnungen. Eines dürften sie alle gemein haben, wonach Durchfahrten, Zufahrten und Freiflächen für Einsatzfahrzeuge unbedingt freizuhalten wären. Reagiert der Liegenschaftseigentümer nicht, kann über die Gemeinde eine Mängelbeseitigung veranlasst werden, wenn sich Gegenstände in der Feuerwehrzufahrt befinden. Für Verkehrsteilnehmer gilt auch hier § 24 Abs.1 lit.a StVO (Straßenverkehrsordnung). Und Objekte zur Beförderung haben auf Flächen mit Halte- und Parkverbot gem. StVO sowieso nichts verloren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Gerhard332
Beiträge: 19
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Re: Darf Moped,Motorrad im Halteverbot parken?

Beitrag von Gerhard332 » 25.03.2024, 16:46

Also das mit dem Moped ist geklärt, die Feuerwehr wahr vor Ort, hat sich das ganze angesehen und mir folgendes mitgeteilt:

Da große Steine vom Hausbesorger in der Feuerwehrzone gelegt wurden, aus welchen Grund auch immer, erging an die HV der Auftrag diese umgehend zu entfernen. Dabei wurde ich informiert, dass die Bewohner jedes darin befindliche Fahrzeug, Mopeds, Motorräder etc., zur Anzeige bringen können, die Mindeststrafe beträgt 200.-

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