Kraftfahrzeuggesetz - welche Fassung gilt?

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IchBinÖsterreichBauchfleisch
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Kraftfahrzeuggesetz - welche Fassung gilt?

Beitrag von IchBinÖsterreichBauchfleisch » 07.03.2024, 02:46

Guten Morgen werte Mitleser!

Ich habe einen Oldtimer gekauft und werde ihn nach Österreich importieren.

Nun geht es um die Ausstattung des Fahrzeugs. Konkret hat dieses Modell keine Nebelschlussleuchte.
Zum Zeitpunkt der ersten Zulassung im fernen Ausland war das in Österreich noch nicht Pflicht. Der Absatz (4a) des § 14. KFG. 1967 existierte noch nicht.
Muss die Nebelschlussleuchte nachgerüstet werden? Ich hätte ja nichts dagegen, aber die optische Wirkung wäre suboptimal.

Gilt also die Fassung des KFG. 1967 vom Datum der allerersten Zulassung des Fahrzeugs,
oder die Fassung die zum Datum der erstmaligen Zulassung in der EU gültig war,
oder die aktuelle Version des Kraftfahrzeuggesetzes?

Zusatzfrage: Wo könnte ich zu suchen beginnen, wenn ich die Antwort selbst finden wollte?

Danke für Ihr/Euer Interesse & natürlich auch für's Mitdenken.



alles2
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Re: Kraftfahrzeuggesetz - welche Fassung gilt?

Beitrag von alles2 » 07.03.2024, 10:37

In § 132 Abs.13 KFG steht, dass Kraftwagen der Klassen M, N und O, die bereits vor In-Kraft-Treten des § 14 Abs. 4a genehmigt worden sind, von den Bestimmungen des § 14 Abs. 4a ausgenommen sind. Ein Fahrzeug mit EU-Typengenehmigung muss nicht mehr in Österreich genehmigt werden und hat hierzulande bereits eine Typengenehmigung. Bei einem Eigenimport ohne EU-Typgenehmigung braucht es eine Einzelgenehmigung. Dies findet sich in § 28 bis 33 KFG. Entspricht ein Fahrzeug nicht den geltenden Bestimmungen, kann eine Ausnahmegenehmigung entsprechend § 34 bzw. 34a KFG erteilt werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 07.03.2024, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

IchBinÖsterreichBauchfleisch
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Re: Kraftfahrzeuggesetz - welche Fassung gilt?

Beitrag von IchBinÖsterreichBauchfleisch » 07.03.2024, 16:57

Vielen Dank, rasch und kompetent wie immer :)

alles2
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Re: Kraftfahrzeuggesetz - welche Fassung gilt?

Beitrag von alles2 » 08.03.2024, 01:28

Sehr gerne! Dennoch weiß ich nicht alles und es kann sein, dass wem noch was einfällt. Wieder vorbeischauen kann daher nicht schaden.
Für Oldtimer-Freunde findet man etliche österreichische Foren. Vielleicht gibt es außer einer Ausnahme-Eintragung bei der Oldtimer-Typisierung noch andere Wege.
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