§ 57a Überprüfung beim Verkauf von PKW bereits 5 Jahre abgelaufen

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christina-ka
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Registriert: 01.12.2023, 17:37

§ 57a Überprüfung beim Verkauf von PKW bereits 5 Jahre abgelaufen

Beitrag von christina-ka » 01.12.2023, 17:42

Hallo,
ich wollte einen PKW von einer Privatperson kaufen. Der Verkäufer hat sich mit mir auf einem öffentlichen Parkplatz zur Besichtigung verabredet. Bei der vereinbarten Besichtigung/Probefahrt wies er mich darauf hin, dass ich nur auf dem Parkplatz (eines Supermarktes) fahren dürfte und ja nicht auf der Straße. Ich dachte mir hierbei zuerst nichts. Beim Inserieren des PKW hat der Verkäufer vermerkt, dass Auto habe noch ein Pickerl bis 05/24 und er kam ja auch mit dem Auto zu der Stelle. Als ich das Pickerl überprüfte, sah ich, dass dies bis 12/18 gültig war!

Durfte er das Auto überhaupt bis zum vereinbarten Ort lenken? Sollte ich das vielleicht melden? Er meinte das Auto wäre in tadellosem Zustand und er hätte alles erneuert. Wie kann er das gemacht haben, wenn das Pickerl, das auf dem Auto angebracht ist, seit 08/18 abgelaufen ist?



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