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LKW Kontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 16.11.2023, 22:24
von Trucker01
Hallo zusammen,

es handelt sich um folgenden Vorfall: Ich bin LKW Lenker und auf ein Firmengelände zum Abladen gefahren. Als ich bereits stand kam ein Polizeiwagen daher, schaltete noch kurz das Blaulicht an und begann mich zu kontrollieren.
Der Polizist ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und hat erkannt, dass mein Gesamtzugfahrzeug (LKW+Hänger) wohl zu lang ist. Hat auch tatsächlich 20,5m statt den erlaubten 18,75m. Natürlich wurden mein Chef und ich angezeigt.

Die Frage ist nun, darf man mich noch kontrollieren, wenn ich bereits auf dem Privatgelände der Firma stehe? Im Nachhinein kam es mir nämlich spanisch vor, dass auf dem Gelände noch das Blaulicht aktiviert wurde und sie zügig daher kamen, als würden die mich zum Stehen bringen, obwohl ich bereits da stand. Ich vermute die kamen aus der anderen Richtung (war schon dunkel und wurde vorher von keinem Fahrzeug verfolgt)

Vielleicht kennt sich da jemand aus.
Danke und Schöne Grüße

Re: LKW Kontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 03.01.2024, 14:43
von gtittering
Um genaue Informationen über die für Ihre Situation geltenden spezifischen Gesetze und Vorschriften zu erhalten, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit den Verkehrsgesetzen in Ihrer Gerichtsbarkeit auskennt. Sie können Ihnen auf der Grundlage der örtlichen Gesetze und Vorschriften, die für polizeiliche Kontrollen auf Privatgrundstücken gelten, geeignete Anleitungen geben.
Beachten Sie auch, dass Gesetze und Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich sein können. Daher ist es wichtig, jemanden zu konsultieren, der mit der jeweiligen Gerichtsbarkeit vertraut ist.

Re: LKW Kontrolle auf Privatgrundstück

Verfasst: 31.05.2024, 19:39
von alles2
Weil ich vor nicht mal 2 Wochen einen ähnlichen Fall hatte und die Frage immer wieder aufkommt:
Wenn man vorher bei einer Verwaltungsübertretung erwischt wurde, darf die Exekutivbehörde bis zum Privatgrundstück erfolgen. Laut § 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) darf das Sicherheitsorgan auch auf Flächen mit öffentlichem Verkehr kontrollieren. Eine allgemeine Verkehrskontrolle nach § 97 Abs.5 StVO dürfte hingegen beispielsweise auf einem privaten Hof mit Haus und Garten nicht durchgeführt werden.