Aufforderung zur Rechtfertigung

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Pjuso
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Aufforderung zur Rechtfertigung

Beitrag von Pjuso » 10.11.2023, 09:38

Guten Tag!

Kurz zum Sachverhalt:

ich habe in der Fussgängerzone was schnell einladen müssen (ja, das Risiko war mir bewusst), und hab das Auto mit Warnblinker für 5 min. abgestellt. Ein netter Man hat mich bei der Polizei angezeigt, zuerst hab ich eine Lenkererhebung bekommen und jetzt das 2. Briefchen: Aufforderung zur Rechtfertigung.

Mir wird vorgeworfen: Sie haben als Lenker/in des angeführten Fahrzeuges Warnleuchten mit gelbrotem Licht verwendet, obwohl Sie nicht unter die Ausnahmen des § 99 Abs. 6 lit. a bis n gefallen sind.

Muss ich mich rechtfertigen warum ich Warnblinkanlage eingeschaltet habe??

Soll ich mich überhaupt rechtfertigen? Ich meine, "ich musste was einladen" ist keine Rechfertigung für die Polizei.
Wenn ich davon kein gebrauch mache, wird das Strafverfahren ohne meine Anhörung durchgeführt.

Vielen Dank für die Antworten.



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