Halten und Parken verboten ausgenommen Behindertentransporte

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Lathika
Beiträge: 10
Registriert: 31.10.2021, 16:36

Halten und Parken verboten ausgenommen Behindertentransporte

Beitrag von Lathika » 17.10.2023, 09:56

Hallo, mein Sohn ist schwerstbehindert. Ich habe vor einer Schule geparkt, gekennzeichnet mit dem Schild: Halten und Parken verboten, außer Behindertentransporte (wir haben den blauen Ausweis). Nun habe ich eine Anonymverfügung bekommen und wenn ich nicht € 58.- bezahle, kommt es zur Anzeige.
Ich kann nicht nur Halten zum Aussteigen! Mein Sohn findet sich auf der Straße nicht zurecht! Ich muss ihn begleiten.
Ich verstehe nicht, weshalb ich da eine Anzeige bekomme.
Hat "streiten" mit der Behörde Sinn?
Danke für Infos!
LG



alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Halten und Parken verboten ausgenommen Behindertentransporte

Beitrag von alles2 » 17.10.2023, 12:58

Mit dem Parkausweis nach § 29b StVO darf zum Ein- oder Aussteigen und zum Ein- und Ausladen der für die gehbehinderte Person nötigen Behelfe, z.B. eines Rollstuhls, auf Straßenstellen, für die durch das Straßenverkehrszeichen "Halten und Parken verboten" oder eine nicht unterbrochene, am Fahrbahnrand angebrachte gelbe Linie (§ 24 Abs.1 lit.p StVO) ein Halte- und Parkverbot kundgemacht ist, gehalten werden. So heißt es in etwa im Informationsblatt vom Sozialministeriumservice, wenn man einen Parkausweis für Behinderte ausgestellt bekommt.

Die Konfrontation mit der Parkraumüberwachung kann sehr wohl eine Änderung der Umstände bewirken, wobei es von der Ausgangslage abhängt. Denn manches Mal wird darauf vergessen, dass beim Halten der Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar angebracht wird. Oder das Straßenaufsichtsorgan kann nachweisen, dass das Fahrzeug länger wie vorgesehen auf der Verkehrsfläche abgestellt wurde und es vielleicht sogar zu Behinderungen gekommen ist, während der Fahrzeughalter nicht anzutreffen war.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Dodo2340
Beiträge: 22
Registriert: 28.10.2022, 21:59

Re: Halten und Parken verboten ausgenommen Behindertentransporte

Beitrag von Dodo2340 » 20.10.2023, 08:57

Mit dem Behindertenausweis nach § 29b StVO darf grundsätzlich im Halteverbot zum Ein- und Aussteigen gehalten, im Parkverbot unbefristet geparkt werden. Dafür bedarf es des Zusatzes "ausgenommen Behindertentransporte" nicht.
Ich als Laie würde daher davon ausgehen, dass Behindertentransporte dort unbeschränkt parken dürfen.

alles2
Beiträge: 3319
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Halten und Parken verboten ausgenommen Behindertentransporte

Beitrag von alles2 » 20.10.2023, 10:36

Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn sich dort Behinderte uneingeschränkt hinstellen dürften, dann wäre die Zusatztafel mit dem weißen Rollstuhlfahrer auf blauem Hintergrund üblich. Bei Behindertentransporte würde ich von entsprechend gewerbliche Personenbeförderung ausgehen. Vergleichbar in etwa so, wie es bei Verbotsflächen mit dem Zusatz "ausgenommen Taxi". In diese Tiefe kann man jedoch gehen, sobald wir den wahren Grund kennen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 74 Gäste