Am 21.Mai 2020 habe ich eine Geschwindigkeitsübertretung auf einer Freilandstraße begangen.
160 statt der erlaubten 100km/h (RADAR-Messung).
am 29. Mai wurde die Anonymverfügung ausgefüllt retourniert.
Am 16. Juli wurde ich vorgeladen und mir das Ermittlungsverfahren zur Kenntnis gebracht, mündlich der Bescheid verkündet: FS-Entzug 2 Wochen.
Der FS wurde am 16. Juli für 2 Wochen eingezogen und konnte am 31.Juli wieder abgeholt werden.
Meine Frage nun ist:
- nach 3 Jahren nun (jetzt Ende Juli?) soll ich wieder den Eintrag löschen können (Weiße Weste)
- geht das automatisch, oder braucht's einen Antrag?
Danke für euren Fachkommentar.
Grüße Armin
FS-Entzug - Weiße Weste
Re: FS-Entzug - Weiße Weste
Bin mir nicht ganz sicher, wie Du auf die drei Jahre kommst. Es ist zu unterscheiden zwischen der Berücksichtigung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums und der Löschungsfrist für vorgemerkte Führerscheinentziehungen im örtlichen Führerscheinregister. Nach § 30a Abs.4 FSG (Führerscheingesetz) wird bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts die Eintragung im Führerscheinregister für 2 Jahre vorgenommen. Bei Wohlverhalten innerhalb dieser Zeit wird es nicht mehr berücksichtigt. Wird jedoch ein weiteres Vormerkdelikt im System eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum für beide Delikte auf 3 Jahre. Hingegen wären die Registerdaten entsprechend § 17 Abs.2 Z 3 FSG nach 5 Jahren ohne Antragstellung zu löschen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: FS-Entzug - Weiße Weste
Danke, das hilft mir gut weiter!
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Re: FS-Entzug - Weiße Weste
Also das Verkehrsamt gibt die folgende Antwort:
Mit den Änderungen im Strafmaß 2021 wurde auch der Beobachtungszeitraum auf 4 Jahre erweitert.
Rückgreifend - also meine 2020er Causa ist davon auch betroffen.
Sch...
Mit den Änderungen im Strafmaß 2021 wurde auch der Beobachtungszeitraum auf 4 Jahre erweitert.
Rückgreifend - also meine 2020er Causa ist davon auch betroffen.
Sch...
Re: FS-Entzug - Weiße Weste
Das würde ich so bestätigen. Setzt man einen Delikt im Jahr 2020 und innerhalb von 2 Jahren einen weiteren im Jahr 2022, dann können beide bis zum Jahr 2025 berücksichtigt werden.
Das mit der gänzlichen Löschung aus dem Register ist separat zu betrachten.
Das mit der gänzlichen Löschung aus dem Register ist separat zu betrachten.
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