Versicherungsangelegenheit

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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obstbaum
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Versicherungsangelegenheit

Beitrag von obstbaum » 19.06.2023, 15:09

Hallo liebe Community,
ich weiss nicht ob ich das unter Strassenrecht fällt, da es im Grunde um eine Versicherungsangelegenheit ist.

Ich (aus Österreich) hab mit vor 2 Monaten aus kostengründen in Deutschland einen Transporter ausgeliehen. In Österreich bin ich bei dieser Firma eigentlich Stammkunde (selbständig) und hatte nie Probleme. Bei einer Veranstaltung schob ein Lieferant seinen Regalwagen an dem Transporter vorbei und machte dabei einen Farbstreifen in den Lack. Ich sah das als ich es bemerkte und stellte ihn zur Frage - bei genauer Betrachtung erkannte ich, dass dieser Farbstrich sich mit der Hand wegmachen lässt ergo weder Lack- noch ein Blechschaden.
Da ich ziemlich in Eile gewesen bin bei der Rückgabe wegen der Einhaltung der Rückgabezeit machte ich diesen ca.6 cm langen Farbstrich nicht weg und dachte mir weiters auch nichts dabei. Die Mietautofirma sieht das jedoch anders und schickte mir eine Schadensrechnung in der Höhe von €3000!!!!
Ich habe ja selbst schon Fahrzeuge lackiert und auch repariert, aber dieser Betrag selbst wenn ich hier Schuld haben sollte aus rechtlicher Sicht ist exorbitant. Dieser vermeintliche Schaden lässt sich in 2 Minuten mit einem Lappen wegmachen, ohne dass man etwas gesehen hätte. Die Frage ist nun, was kann ich tun - ich schickte ihnen ein Foto wo auch klar erkennbar ist, wo ich die Farbe mit dem Finger wegmachte.
Bitte um Hilfe was ich tun kann - ich hatte keine Zusatzversicherung, die brauchte ich bei den letzten 50 Einsätzen nie, weil ich sehr umsichtig bin und auch nur sehr kurze Strecken fahre.
Nach meinem Dafürhalten ist das ein Schaden, selbst wenn neu lackiert (weiss!) maximal € 500 ausmachen würde. Die Fahrzeuge dort sind generell alle ziemlich vebeult immer und in keinem guten Zustand. Die Schadensliste teilweise 2 Seiten lang bei Übernahme und der Mitarbeiter vor Ort sagte mir, dass sie nur die Fotos an einen Sachverständigen weiterleiten und dieser aufgrund des Fotos den Auftrag an die Werkstatt erteilt. Das alleine kommt mir ja schon kurios vor, aber vielleicht ist das ja in Deutschland Uses ...

Besten Dank für eure Meinung und was ich in dem Fall tun kann - ich vermute, dass man hier Schäden anhängt die ich nicht begangen habe, ansonsten kann ich mir den Forderungsbetrag nicht erklären.

Herzliche Grüße



alles2
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Re: Versicherungsangelegenheit

Beitrag von alles2 » 20.06.2023, 01:34

Ist doch alles nicht neu, dass ein Autovermieter mit dem Mietwagen noch etwas Geld "dazuverdienen" möchte und wurde bereits in den deutschen Medien (auch öffentlich-rechtlich) dokumentiert. Auch soll günstig vermietet und mit angeblichen Schäden verdient werden. Bemühe mal Bewertungsportale wie Trustpilot und Du wirst sehen (nach neuesten Einträgen sortieren), wie gerade bei Hertz, Sixt und Avis Abzocke bzw. Betrug am laufenden Band vorgeworfen wird. Gerade weil Schäden fingiert werden, die Kaution nicht zurücküberwiesen wird oder fehlerhafte Rechnungen ausgestellt werden. In den Einträgen findet sich auch die weitere Herangehensweise der Betroffenen.

Gehört Deine Leihwagenfirma nicht zu den üblichen Verdächtigen, würde ich den Bagatellschadensgegner herausfinden, der auch als Zeuge dienen kann, und schauen, wie der reagiert, wenn Du ihn mit der Rechnung konfrontierst. Schließlich kann die Autovermietung nicht wissen, was vorgefallen ist und sieht Dich als erste Bezugsperson. Eine ähnliche Konstellation in einem anderen Bereich hatten wir unlängst hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=24110

Für mein Gefühl könnte man in Dir das ausländische Bauernopfer gesehen haben, der für die Schäden anderer aufkommen soll und bei dem man es ja mal probieren kann, nachdem es jeweils zur Übergabe und Rückgabe kein Übernahmeprotokoll der Verleihfirma geben könnte.
Die Story mit dem Sachverständigen geht nicht mit der "überlangen" Schadensdokumentation zusammen. Sollte man das tatsächlich so handhaben, dann sollte das Fahrzeug nach meinem Dafürhalten doch in einem "tippi toppi" Zustand sein. Die Firma kann Dir alles vorgaukeln, dessen Gegenteil Du nicht beweisen könntest. Daher wären mal die Reparaturbelege der Werkstatt interessant, auf das Du als Schadensersatzpflichtiger ein Recht hast. Oder wie sich die veranschlagte Summe zusammensetzt (eventuell wurde die Reparaturzeit als Mietzeit abgerechnet). Ausschließen kann man nicht, dass im Zuge der Behebung des Lackmangels ein weiterer Schaden, der nicht in Deinem Verantwortungsbereich liegt, behoben wurde (Vorschaden bzw. Altschaden oder gar Fantasieschaden).
Es kann allerdings sein, dass der Schaden noch nicht repariert wurde und man Dir nur den Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt hat. Oder es ist ein (fiktiver) Schätzbetrag angeführt, zumal ein tatsächlicher Schaden existieren soll. Auf der anderen Seite ist jedoch zu bezweifeln, dass das Fahrzeug durch diesen Kratzer eine solche Wertminderung erfahren hat. Daher soll die Rechnung storniert worden sein, wenn folgendermaßen widersprochen worden ist:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 145 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine nachträgliche einseitige Änderung des Mietvertrages nicht möglich. Was Sie mir schreiben, ist eine nachträgliche Mietpreisveränderung, die ich ablehne. Entweder ist es eine Schadensrechnung, die der Versicherung gemeldet sein muss, oder eine Mietpreisveränderung. Aber eine Mietpreisveränderung akzeptiere ich nicht.

Ihr Schreiben verstößt gegen § 134 BGB (siehe auch § 138 BGB und § 305 BGB).

Gemäß § 241 Abs.1 BGB (Leistungspflichten) sind Sie verpflichtet, bei Schäden auch die Versicherung einzubeziehen. Sollten Sie es nicht tun, verstoßen Sie gegen § 307 Abs.2 Z 2 BGB. Sollten Sie die Versicherung bei Schäden nicht einbeziehen, werde ich eine Klage nach § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) einreichen, da Sie die bezahlte Leistung (Versicherung) verwehren.

Für jeden Schaden verlange ich ein unabhängiges Gutachten, das von der Versicherung beauftragt wurde.

Da die Autovermietung einen Schaden mit dem Mietpreis abzurechnen versucht, hat es eine Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch (Betrug) begangen. Alleine der Versuch ist schon eine Straftat. Die Autovermietung informiert bei Schäden vorsätzlich nicht die Versicherung. Somit ist eine Vorsätzlichkeit der Straftat nachweisbar.

Sollten Sie mich noch einmal anschreiben, werde ich Strafanzeige erstatten!

Mit freundlichen Grüßen,
Es soll auch Deine Frage beantworten, wie beim "großen Bruder" üblicherweise vorgegangen werden sollte. Ergänzend könnte man erwähnen, dass die Angelegenheit sonst an einen Anwalt übergeben werde und eine negative Bewertung zu erwarten wäre, um andere vor diesen Methoden zu warnen. Die Quelle wird nicht genannt, da es aus dem Darkweb stammt und der ursprüngliche Verfasser bestimmt noch an seinem Deutsch arbeitet. Es könnte dennoch Deine Frage beantworten, wie eigentlich vorzugehen wäre. Bei der erwähnten Versicherung geht es wohl um eine Vollkaskoversicherung und nicht um die meist teure und eigentlich überflüssige Zusatzversicherung, die oft genug als Masche eingesetzt wird, um eine weitere Einnahmequelle zu generieren.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

obstbaum
Beiträge: 5
Registriert: 15.04.2009, 09:54

Re: Versicherungsangelegenheit

Beitrag von obstbaum » 20.06.2023, 07:15

Ich danke Dir für Deine Anregungen alles2, habe tatsächlich überlegt ob ich mir nicht einen Rechtsanwalt für diesen Fall nehmen werde.
Ja, es ist die Firma ist S**t und ich hatte mit denen wie gesagt bisher in Ö nie Probleme. Sogar ganz im Gegenteil, es lief immer alles sehr unkompliziert ab und die Mitarbeiter in der Filliale in meiner Stadt kannten mich bereits gut und wussten, dass es nie Probleme gab.

Dass es sich dabei um einen reinen Schätzwert handelt, dachte ich auch schon bzw ob der Rechnungsbeleg mit Stundenaufwand gar nur ein Kostenvoranschlag ist - eben weil die Fahrzeuge in keinem guten Zustand sind verstärkt meine Vermutung. Es ist eine Rechung (Aufwandsliste ohne Werkstattname etc.) dabei gewesen mit einem Stundenaufwand von 10 Arbeitsstunden und ich würde ja zu gerne die reparierte Stelle sehen, weil ich das wie gesagt aufgrund der vielen Schäden am Fahrzeug absolut bezweifle.
Finde es ziemlich dreist und ich würde wie gesagt sogar etwas bezahlen, aber nie und nimmer €3000. Ich war auch schon so erbost über die Um- und Vorgangsweise, dass ich dachte ich zahle denen keinen Cent und lasse es drauf ankommen.

Danke nochmals für Deine Rückmeldung, ich hatte bisher damit nie Probleme gehabt und werde mich definitiv dagegen wehren.

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