Bevorstehende §37 KFG Anzeige wegen ausländischen Kennzeichen

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FreakyW2000
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Bevorstehende §37 KFG Anzeige wegen ausländischen Kennzeichen

Beitrag von FreakyW2000 » 11.11.2022, 15:57

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Hallo zusammen, ich benötige Beratung von euch :D .

Kurze Zusammenfassung:
- bin Ende Januar 2022 aus Deutschland nach Österreich umgezogen und hier den Hauptwohnsitz angemeldet
- meinen PKW mit deutschen Kennzeichen habe ich natürlich auch nach AT eingebracht
- im November 2022 habe ich endlich Zeit gefunden das Fahrzeug in AT zuzulassen (ja, ist definitiv zu spät passiert)
- habe vor ein paar Tagen beim Finanzamt, bezüglich der NoVA Berechnung, einen Termin gehabt
- wahrend der Berechnung wurden mir ein paar Fragen zu meinem Aufenthalt und Fahrzeug gestellt (wo steht das Auto, wie ich zur Arbeitsstelle komme, usw.)
- nach der Berechnung sagt der Beamte, dass die NoVA 740 Euro beträgt, die Steuernachzahlung 720 Euro beträgt und ich werde demnächst Post von der Polizei noch bekommen (§37 KFG Anzeige wegen ausländischen Kennzeichen).
- ein Bescheid über die Nachzahlung der KFZ Steuer wurde gleich vor Ort ausgestellt (befindet sich im Anhang)

Folgende Fragen konnte ich mir nicht selber beantworten:
1. Darf/kann der Beamte, ohne Beweismittel, ein solches Verfahren überhaupt in die Wege leiten (üblicherweise wird man von einem Sicherheitsorgan bei der Tat erwischt und ein Verfahren wird eingeleitet)
2. Wird es überhaupt zu einer §37 KFG Anzeige kommen, ich wurde ja schließlich nicht beim Fahren oder an einem öffentlichen Parkplatz erwischt/aufgenommen
3. Beschwerde gegen den Bescheid einreichen, wie soll ich es am besten begründen/anfechten (laut meiner Aussage bin ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstelle gefahren, die Belege für die Monatskarten kann ich einreichen)
4. Im Bescheid im Feld "Kennzeichen" gibt es kein Eintrag, werden hier die Kennzeichen vom Fahrzeug eingegeben? Ist der Bescheid damit anfechtbar?

Der Beamte hat als Nachweis für die Nichtnutzung des KFZ eine Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel verlangt, daraufhin habe ich nur die Monatskarten erwähnt und dies wurde als nicht glaubhaft beurteilt. :?:
Das Fahrzeug war die meiste Zeit auf einem Privatparkplatz abgestellt und es wurde sehr selten damit gefahren (einer der Gründe wieso die Polizei mich nicht erwischt hat).
Zurzeit befindet sich das Auto auch auf einem Privatparklatz und ohne Kennzeichenschilder (wurden von mir demontiert).

Außerdem habe ich Beratungsgespräche mit drei Anwälten geführt, habe leider dabei keine einheitliche Aussage für die beste Vorgehensweise bekommen.

Daher bitte ich euch um Hilfe :D

Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Marko



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