Mopedausweis gültig nach Führerscheinabnahme?

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gti haza
Beiträge: 3
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Mopedausweis gültig nach Führerscheinabnahme?

Beitrag von gti haza » 26.10.2022, 16:09

Guten Tag.

Mir wurde vor 2 Tagen der Führerschein entzogen weil ich beim Harntest positiv auf THC getestet wurde, das Ergebnis des Bluttests steht noch aus (ich war nicht berauscht sondern es ging um Abbauprodukte deren Rausch mehrere Tage zurück liegen).

Die Klasse AM mit der man auch Mopedautos fahren kann ist auch weg, habe aber noch den alten Mopedausweis welcher nur das Fahren für 50ccm Mopeds gilt. Darf ich mit diesem zwischenzeitlich Moped fahren? Immerhin konnte ich nirgends ein allgemeines Fahrverbot herauslesen. Dass der Mopedausweis kein Führerschein ist und nur eine Berechtigung für das Mopedfahren ist würde uns damals schon in der Fahrschule eingetrichtert.

Kann leider nichts konkretes finden und würde mich über jede sachliche Antwort freuen, danke.



tom92
Beiträge: 1
Registriert: 26.10.2024, 17:37

Re: Mopedausweis gültig nach Führerscheinabnahme?

Beitrag von tom92 » 26.10.2024, 17:39

Hallo, bin in einer ähnlichen Situation, konntest du rausfinden ob das fahren mit dem Mopedausweis erlaubt ist?

alles2
Beiträge: 4051
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Mopedausweis gültig nach Führerscheinabnahme?

Beitrag von alles2 » 27.10.2024, 20:04

Hatte man zuerst einen Mopedausweis erworben (siehe auch Übergangsbestimmungen § 41 Abs.9 Führerscheingesetz FSG) und erlangt man später eine Lenkerberechtigung mit der Führerscheinklasse AM (Mopedführerschein), ersetzt es das alte Dokument, für das keine Abgabepflicht bestand.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

howlyellow
Beiträge: 1
Registriert: 28.10.2024, 08:43

Re: Mopedausweis gültig nach Führerscheinabnahme?

Beitrag von howlyellow » 28.10.2024, 08:45

Falls der Führerschein entzogen wurde, könnte der alte Mopedausweis weiterhin gültig sein, da er oft als separate Erlaubnis und nicht als Führerschein gilt. Dennoch hängt die tatsächliche Rechtslage von mehreren Faktoren ab, z.B. von den Details der Entzugsanordnung und den lokalen Behörden. Es wäre ratsam, sich bei der Führerscheinstelle oder einem Anwalt zu erkundigen, um Klarheit über den individuellen Fall zu erhalten.
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