Begriffsklärung "höchste zulässige Leistung"

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Gast2
Beiträge: 1
Registriert: 24.10.2022, 19:03

Begriffsklärung "höchste zulässige Leistung"

Beitrag von Gast2 » 24.10.2022, 19:58

Laut Kraftfahrgesetz

§1(2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1.einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt

...soweit der Gesetzestext.

Dies gilt auch für E-Scooter sofern diese eine "höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 W" überschreiten. Die erlaubte Vmax von 25 km/h spielt in meiner Frage keine Rolle.

Wo findet sich ein Gesetzestext bzw. woher wäre abzuleiten, dass es sich bei dem Wortlaut (höchste zulässige Leistung) um eine Nenndauerleistung (Nominalleistung) handelt, und nicht um die Maximalleistung?
Wo ist klar dargestellt das die Nenndauerleistung für die gesetzliche Einstufung von E-Scootern in Österreich relevant ist?

Ist mit einer "höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt" vielleicht die höchst mögliche/vom Motor/Technik zulässige Leistung des E-Scooters gemeint?

Falls die Maximalleistung gemeint wäre, bestünden neben zigtausenden als STVO-Konform verkauften E-Scootern alle Leih-E-Scooterflotten aus illegalen Kraftfahrzeugen da die in verkehr gebrachten Modelle Nennleistungen (continuous output power, rated power) von (z.B. Bird) 350 W (Maximalleistung 700 W) und (z.B. Tier, Model: ES-400) 467 W (Maximalleistung 900 W) laut Herstellerangabe haben.

Oder lässt sich die Frage einfach durch die Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa erklären?
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich der Mes- sung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme.

„Höchste 30-Minuten-Leistung“ ist die höchste Nutzleistung eines elektrischen Antriebssystems bei Gleichspannung nach Absatz 5.3.1, die ein Antriebssystem über einen Zeitraum von 30 Minuten im Durchschnitt abgeben kann.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:42006X1124%2803%29

Dies umfasst Kraftfahrzeuge, E-Scooter (<600 W Maximalleistung und Vmax 25 km/h) sind jedoch keine Kraftfahrzeuge, nicht mal Fahrzeuge.
Siehe: Föttinger, 2021
https://epub.jku.at/obvulihs/content/pageview/6116172

Warum wird im Gesetzestext des Kraftfahrgesetzes und der StVO nicht der Begriff Nenndauerleistung verwendet?

Bitte um eindeutige Aufklärung!



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste