Vorfurf Handy am Steuer

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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SiDo
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Vorfurf Handy am Steuer

Beitrag von SiDo » 18.10.2022, 09:45

Hi

Ich wurde letzte Woche angehalten und es wurde mir vorgeworfen, dass ich anscheinend das Handy während der Fahrt benutzt hätte. Dies hätten Kollegen 100m zuvor gesehen.

Ich teilte dem Beamten mit, dass es nur auf meinen Schoß gelegen hat, da es zuvor aus der Mittelkonsole auf den Boden gefallen ist (es war eine Fahrt vom Supermarkt 300m nach Hause). Ich bot dem Beamten an, das Handy zu inspizieren, meinetwegen könne er sich ruhig vergewissern, dass ich nicht telefoniert, Mitteilungen geschrieben oder sonsiges damit gemacht habe. Er ging darauf nicht weiter ein und bestand darauf, dass ich vor Ort 50€ Strafe zahle.

DIes hab ich natürlich nicht gemacht, weil ich das Handy schließlich nicht verwedet habe.
Gestern erhielt ich Post. Es wird mir der gleiche Vorwurf gemacht, es steht sogar im Schreiben, dass ich das Handy nicht nur als Navigationssystem benutzt habe.

Mein Einwand ist nun u.A.: Wenn die Beamten denn so genau gesehen haben, was ich gerade auf dem Handy nicht gemacht habe, sollten sie doch auch konkret aussagen können was ich schließlich gemacht haben soll. Mein Handy (S20) hat ein always on Display, vielleicht hat sie dies irritiert. Fakt ist, dass ich das Handy nicht benutzt und auch nicht draufgeschaut haben. Ich hab kein Facebook, Instagram und dgl. Ich verwende es fast ausschließlich um zu telefonieren und dazu hab ich ein Headset.

Ich hab mich heut mit meiner Rechtschutzversicherung in Verbindung gesetzt. Die springt aber nicht ein, da es sich nach deren Auskunft um ein Bagatelldelikt handelt.

Bringt es was, selbst EInspruch einzulegen? Auch im Hinblick auf den zu erwartenen Zeitaufwand (Schreiben, Gerichtstermin usw.).



julieb
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Re: Vorfurf Handy am Steuer

Beitrag von julieb » 19.10.2022, 10:01

Hallo!

Das Mobiltelefon darf während der Fahrt gar nicht verwendet werden. Ausnahme ist die Verwendung als Navi und dann auch nur, wenn das Gerät fest mit dem Wageninneren verbunden ist, sprich: wenn es in einer Freisprecheinrichtung montiert ist.
Verboten ist als auch die Nutzung zum Navigieren, wenn Sie das Telefon dabei in der Hand halten oder eben am Schoß liegen haben.
Es ist demnach auch verboten, z. B. Musik rauszusuchen o. Ä.

Sie können jedenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Strafverfügung Einspruch erheben und im daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren ihre Sicht der Dinge schildern bzw. Beweismitteln vorlegen.
Wie Ihre Chancen stehen kann ich leider nicht einschätzen.

SiDo
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Re: Vorfurf Handy am Steuer

Beitrag von SiDo » 20.10.2022, 00:17

danke für die Einschätzung!
sollte ich Einspruch einlegen und es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet mit evtl. Gerichtstermin, können daraus für mich negative Konsequenzen entstehen? Sprich wenn der Richter meine Schuld als erwiesen sieht, muss ich dann nebst Strafe auch noch Verfahrenskosten usw. bezahlen?

julieb
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Re: Vorfurf Handy am Steuer

Beitrag von julieb » 20.10.2022, 10:08

Wenn Sie mit Ihrem Einspruch keinen Erfolg haben, kommen zur Strafe noch Verwaltungsgebühren dazu...diese Kosten werden mit 10% der verhängten Strafe, mindestens aber EUR 10,- bemessen. Es ist möglich, aber nicht zwingend, dass Sie persönlich geladen werden, möglicherweise werden Sie auch nur dazu aufgefordert, eine schriftliche Rechtfertigung abzugeben.

der_kommentar
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Re: Vorfurf Handy am Steuer

Beitrag von der_kommentar » 24.01.2023, 17:27

Da die Strafe Vorort nicht gezahlt wurde, ist es ja schon per Brief teurer geworden.

Also Einspruch machen. Entweder wird es eingestellt oder nicht. Das entscheidet die Polizeibehörde.

Wenn nicht Beschwerde einreichen.

Auf Einladungsbrief vom Verwaltungsgericht warten.

Dort deine Version nochmal schildern. Vorteil hier entscheidet nicht die Polizei Behörde sondern der Richter. Also wenn du glaubhaft rüberkommst hast du gute Chance.

Falls nicht. Machst du rein aus Prinzip eine Ratenzahlungsvereinbarung bei der MA 32. So entsteht mehr Parteienverkehr und mehr Arbeit zwischen den Behörden und wird unweigerlich in die Länge gezogen.

So mache ich das seit über 10 Jahren.

Quote ist sehr gut! Von 10 Strafen werden 8 vom Richter eingestellt oder reduziert.

Vielen nützen dieses Rechtssystem nicht weil es Ihnen leider nicht bekannt ist.

Viele werden schon vorher durch mein Einspruch eingestellt. Wenn ich wieder-geboren werde, will ich Anwalt werden.

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