Alkotest - und hinterher Drogentest

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wwweye
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Alkotest - und hinterher Drogentest

Beitrag von wwweye » 17.08.2022, 12:47

Guten Tag, liebes Team!

Fakt: Ich wurde von einem Streifenwagen angehalten, als ich mit dem KFZ meines Sohnes unterwegs war.
(Die haben das Kennzeichen vom KFZ meines Sohnes überprüft und recherchiert, dass er im Moment keinen Führerschein besitzt - wegen Alkohol- und Drogenmißbrauch - und vermutet, er fahre selbst in seinem Heimatort)

Zuerst Alkoholotest: negativ
Dann Überprüfung meiner Fahrtauglichkeit durch körperliche/mentale Tests: 30 Sekunden abschätzen, Nasenspitze mit geschlossenen Augen treffen, auf einem Bein stehend ab 1000 aufwärts zählen.

Dann Anordnung auf Drogentest: entweder Harn an Ort & Stelle, oder (zeitaufwendig) Amtsarzt.
Harntest: THC positiv (na logisch: Zwei Abende vorher ein Haschkeks gefuttert)
Randbemerkung: Ich bin seit zwei Jahren CBD-Raucher (zum Einschlafen)

Bisher alles korrekt... oder?
Ich habe mich damit abgefunden, "Pech" gehabt zu haben... inkl. 800 € Strafe plus vier Wochen Führerscheinentzug. (Der Bescheid ist noch nicht eingegangen)

Jetzt plötzlich werden im Freundeskreis Stimmen laut, die besagen, die Polizei DÜRFE NICHT nach einem negativen Alkotest noch einen Drogentest fordern.

Frage: ist das korrekt?
Wenn JA, wie sehen nun meine Einspruchs- bzw. Beschwerdemaßnahmen aus?



julieb
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Re: Alkotest - und hinterher Drogentest

Beitrag von julieb » 17.08.2022, 14:54

Natürlich darf nach einem Alkovortest (oder auch Alkomattest) noch auf Suchtgift geprüft werden. Der Alkovortest ist das gelindeste Mittel, weil den jeder Streifenwagen dabei hat und er schnell gemacht ist.
Wenn dieser also vorab durchgeführt wird, um eine Alkoholisierung auszuschließen, wird damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung getragen.

Und wenn der Alkotest negativ ist, der Lenker aber trotzdem beeinträchtigt scheint (also z. B. aufgrund von Koordinationsproblemen, mangelndem Zeitgefühl oder auch geröteter Bindehäute, sehr weiten oder sehr engen Pupillen etc.), dann kann die Polizei aufrgund dieser bestimmten Tatsachen annehmen, dass evtl. Suchtgift konsumiert wurde.

Und grundsätzlich ist dann eben der Amtsarzt beizuziehen. Ein Harnstreifentest, den die Beamten direkt durchführen ist natürlich freiwillig, was auch explizit so kommuniziert werden muss.
Aber es ist auch richtig, dass der Amtsarzt manchmal erst nach drei Ewigkeiten daherkommt und deshalb kann es durchaus im Interesse des Betroffenen sein, Harn abzugeben (um Suchtgift z. B. auszuschließen, denn wenn der Test negativ ist, ist ein Zuwarten auf den Arzt möglicherweise nicht mehr erforderlich).

Da du eine Strafverfügung erhalten wirst, die Behörde also ein Verfahren gegen dich einleitet, kannst du aber natürlich trotzdem Rechtsmittel einlegen. Wie und innerhalb welcher Fristen du das tun kannst, steht dann im Bescheid.

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cora49
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Re: Alkotest - und hinterher Drogentest

Beitrag von cora49 » 09.09.2022, 19:22

Bei Menschen, die täglich mehr als acht Standardgläser Alkohol – also ungefähr zwei Liter Bier – trinken, ist der Spiegel des GGT-Enzyms erhöht und leicht nachweisbar. Bei einem Konsumstopp dauert es 25 Tage, bis die Hälfte des Enzyms wieder abgebaut ist.

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