Alkotest - und hinterher Drogentest
Verfasst: 17.08.2022, 12:47
Guten Tag, liebes Team!
Fakt: Ich wurde von einem Streifenwagen angehalten, als ich mit dem KFZ meines Sohnes unterwegs war.
(Die haben das Kennzeichen vom KFZ meines Sohnes überprüft und recherchiert, dass er im Moment keinen Führerschein besitzt - wegen Alkohol- und Drogenmißbrauch - und vermutet, er fahre selbst in seinem Heimatort)
Zuerst Alkoholotest: negativ
Dann Überprüfung meiner Fahrtauglichkeit durch körperliche/mentale Tests: 30 Sekunden abschätzen, Nasenspitze mit geschlossenen Augen treffen, auf einem Bein stehend ab 1000 aufwärts zählen.
Dann Anordnung auf Drogentest: entweder Harn an Ort & Stelle, oder (zeitaufwendig) Amtsarzt.
Harntest: THC positiv (na logisch: Zwei Abende vorher ein Haschkeks gefuttert)
Randbemerkung: Ich bin seit zwei Jahren CBD-Raucher (zum Einschlafen)
Bisher alles korrekt... oder?
Ich habe mich damit abgefunden, "Pech" gehabt zu haben... inkl. 800 € Strafe plus vier Wochen Führerscheinentzug. (Der Bescheid ist noch nicht eingegangen)
Jetzt plötzlich werden im Freundeskreis Stimmen laut, die besagen, die Polizei DÜRFE NICHT nach einem negativen Alkotest noch einen Drogentest fordern.
Frage: ist das korrekt?
Wenn JA, wie sehen nun meine Einspruchs- bzw. Beschwerdemaßnahmen aus?
Fakt: Ich wurde von einem Streifenwagen angehalten, als ich mit dem KFZ meines Sohnes unterwegs war.
(Die haben das Kennzeichen vom KFZ meines Sohnes überprüft und recherchiert, dass er im Moment keinen Führerschein besitzt - wegen Alkohol- und Drogenmißbrauch - und vermutet, er fahre selbst in seinem Heimatort)
Zuerst Alkoholotest: negativ
Dann Überprüfung meiner Fahrtauglichkeit durch körperliche/mentale Tests: 30 Sekunden abschätzen, Nasenspitze mit geschlossenen Augen treffen, auf einem Bein stehend ab 1000 aufwärts zählen.
Dann Anordnung auf Drogentest: entweder Harn an Ort & Stelle, oder (zeitaufwendig) Amtsarzt.
Harntest: THC positiv (na logisch: Zwei Abende vorher ein Haschkeks gefuttert)
Randbemerkung: Ich bin seit zwei Jahren CBD-Raucher (zum Einschlafen)
Bisher alles korrekt... oder?
Ich habe mich damit abgefunden, "Pech" gehabt zu haben... inkl. 800 € Strafe plus vier Wochen Führerscheinentzug. (Der Bescheid ist noch nicht eingegangen)
Jetzt plötzlich werden im Freundeskreis Stimmen laut, die besagen, die Polizei DÜRFE NICHT nach einem negativen Alkotest noch einen Drogentest fordern.
Frage: ist das korrekt?
Wenn JA, wie sehen nun meine Einspruchs- bzw. Beschwerdemaßnahmen aus?