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Zebrastreifen bunt bemalen

Verfasst: 14.07.2022, 08:17
von *autofahrer
Sind bunt angestrichene Zebrastreifen denn rechtskonform?

Re: Zebrastreifen bunt bemalen

Verfasst: 14.07.2022, 10:15
von alles2
Schutzwege müssen nach § 55 Abs.6 StVO (Straßenverkehrsordnung) nicht zwangsläufig weiß sein, sofern es nicht von Dauer wäre:
Bodenmarkierungen, ausgenommen die Darstellung von Verkehrszeichen, sind in weißer Farbe auszuführen; Zickzacklinien sind jedoch in gelber, Kurzparkzonen in blauer Farbe auszuführen. Wenn es erforderlich ist, eine durch Bodenmarkierungen zum Ausdruck gebrachte Verkehrsregelung vorübergehend durch eine andere Regelung zu ersetzen, sind die dafür notwendigen Bodenmarkierungen in einer anderen Farbe auszuführen.
Die 3D-Zebrastreifen betrifft es nicht, da diese die Mindestanforderungen für einen Schutzweg erfüllen. Die roten Querungshilfen haben nicht die gesetzliche Bedeutung eines Zebrastreifens nach § 2 Abs.1 Z 12 StVO.

Re: Zebrastreifen bunt bemalen

Verfasst: 14.07.2022, 14:25
von *autofahrer
StVo § 2 Abs. 1 Z. 12
Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte „Zebrastreifen“) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil

An anderer Stelle steht, dass Bodenmarkierungen (es folgt eine demonstrative Aufzählung) weiss zu sein haben

?

Re: Zebrastreifen bunt bemalen

Verfasst: 14.07.2022, 23:31
von alles2
Ähm, meinen Beitrag gelesen oder einfach konsequent ignoriert?

Re: Zebrastreifen bunt bemalen

Verfasst: 16.07.2022, 08:23
von *autofahrer
Sorry alles2 aber die StVo kennt das Wort bzw. den Begriff 3D-Zebrastreifen nicht.

Re: Zebrastreifen bunt bemalen

Verfasst: 16.07.2022, 11:06
von alles2
Muss es auch nicht, dessen Begründung ich auch geliefert habe. Scheint nicht verstanden worden zu sein.
In meiner Stadt wurde aus einem üblichen Schutzweg auch um die Regenbogen-Farben erweitert, ohne dass ein Eingriff in die ursprüngliche Markierung vorgenommen wurde.